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Kündigungsgenerator12 Min. LesezeitVeröffentlicht: 19. April 2026

Kündigung Arbeitsvertrag Vorlage 2026: Rechtssicher & gratis herunterladen

Von der Kündigungsgenerator Redaktion·Geprüft auf Rechtsstand 2026
Person unterschreibt am Holzschreibtisch ein Kündigungsschreiben für den Arbeitsvertrag

Du hast entschieden: Dieser Job ist nicht mehr der richtige. Aber jetzt kommt der unangenehme Part — das Kündigungsschreiben. Wie genau muss es aussehen? Was darf auf keinen Fall fehlen? Und was passiert, wenn du einen Formfehler machst?

Die gute Nachricht: Eine Eigenkündigung des Arbeitsvertrags ist rechtlich unkomplizierter als viele denken. Du brauchst weder einen Anwalt noch komplizierte Formulierungen. Was du brauchst, ist eine vollständige Vorlage — und das Wissen, worauf es ankommt. Beides bekommst du in diesem Artikel. Lesezeit: 12 Minuten.

Die 4 Arten der Arbeitsvertrag-Kündigung

Bevor du die Vorlage verwendest, solltest du wissen, welche Art der Kündigung du aussprechen willst. Denn davon hängen Fristen und Formulierungen ab.

1. Ordentliche Kündigung

Das ist der Normalfall für Arbeitnehmer, die selbst kündigen. Du hältst die vertraglich oder gesetzlich vereinbarte Kündigungsfrist ein und beendest das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin. Kein besonderer Grund nötig, keine Begründung erforderlich.

Die Fristen richten sich nach § 622 BGB — dazu weiter unten mehr.

2. Außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung)

Gemäß § 626 BGB kannst du das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos beenden — wenn dir die Einhaltung der normalen Frist nicht zumutbar ist. Klassische Beispiele: Der Arbeitgeber zahlt monatelang keinen Lohn, es gibt schwere Vertragsverletzungen, körperliche Übergriffe oder andere unzumutbare Arbeitsbedingungen.

Wichtig: Du musst die fristlose Kündigung innerhalb von 2 Wochen aussprechen, nachdem du vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hast. Wartest du länger, verlierst du das Recht auf fristlose Kündigung für diesen Grund.

3. Aufhebungsvertrag

Kein Kündigungsschreiben, sondern ein beiderseitiges Einverständnis. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses — oft mit Abfindung. Der Vorteil: Flexiblere Bedingungen. Der Nachteil: Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (in der Regel 12 Wochen). Lass dich vorher beraten.

4. Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit (bis zu 6 Monate) gilt laut § 622 Abs. 3 BGB eine vereinfachte Regelung: 2 Wochen Kündigungsfrist, ohne gesetzliche Bindung an bestimmte Termine. Du kannst also zu jedem beliebigen Datum kündigen — nicht nur zum Monatsende oder zur Monatsmitte.

Pflicht-Bestandteile jeder rechtssicheren Kündigung

§ 623 BGB ist eindeutig: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform. Das bedeutet: handschriftlich unterschriebenes Papier. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist gesetzlich unwirksam — selbst wenn der Arbeitgeber sie akzeptiert.

Diese Elemente muss deine Kündigung enthalten:

  • Deine vollständigen Absenderdaten: Vor- und Nachname, Adresse, optional Telefon und E-Mail
  • Datum des Schreibens: Wichtig für die Fristberechnung
  • Name und Adresse des Arbeitgebers: Voller Firmenname, Straße, PLZ, Ort — exakt so wie im Arbeitsvertrag
  • Eindeutiger Betreff: "Kündigung meines Arbeitsverhältnisses" mit deiner Personalnummer wenn vorhanden
  • Die Kündigungserklärung selbst: Klarer Satz, der das Ende des Arbeitsverhältnisses erklärt. Kein "ich überlege" oder "ich denke darüber nach" — die Erklärung muss eindeutig sein
  • Kündigungstermin: Entweder konkretes Datum oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Bitte um Bestätigung: Fordere eine schriftliche Eingangsbestätigung an
  • Handschriftliche Originalunterschrift: Keine eingescannte Unterschrift, kein digitales Pendant — nur Tinte auf Papier ist nach § 623 BGB rechtswirksam

Was du nicht angeben musst: eine Begründung. Du schuldest deinem Arbeitgeber bei einer ordentlichen Eigenkündigung keine Erklärung für deine Entscheidung.

Kündigung Arbeitsvertrag Vorlage: Das Muster für Arbeitnehmer

Hier ist eine vollständige, rechtssichere Vorlage, die du direkt verwenden kannst. Ersetze alle eckigen Klammern durch deine echten Daten:

[Dein Vor- und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse] (optional)
[Telefonnummer] (optional)


[Name des Unternehmens / des Arbeitgebers]
[Abteilung Personalwesen / HR, sofern bekannt]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


[Ort], [Datum des Versands]


Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Personalnummer: [Personalnummer, falls vorhanden]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [konkretes Datum ODER: nächstmöglichen Termin].


Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung sowie des genauen Beendigungsdatums.


Darüber hinaus bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.


Mit freundlichen Grüßen


[Handschriftliche Unterschrift]

[Dein vollständiger Name in Druckbuchstaben]

Tipp: Füge den Satz "hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin" hinzu, wenn du dir beim genauen Datum nicht sicher bist. Damit ist die Kündigung auch dann wirksam, wenn du das falsche Datum berechnet hast.

Noch schneller geht es mit dem Kündigungsgenerator auf kuendigungsgenerator.de — dort werden alle Pflichtfelder automatisch befüllt und du kannst das fertige Schreiben direkt per Einschreiben versenden lassen.

Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt laut § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das ist die Frist, die gilt, wenn dein Arbeitsvertrag nichts anderes regelt.

Achtung: Längere Fristen können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sein. Prüfe deinen Vertrag vor dem Versand der Kündigung.

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (§ 622 BGB) Zum Termin
Probezeit (bis 6 Monate) 2 Wochen Beliebiger Tag
Grundfrist (§ 622 Abs. 1) 4 Wochen 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monat Zum Monatsende
Ab 5 Jahren 2 Monate Zum Monatsende
Ab 8 Jahren 3 Monate Zum Monatsende
Ab 10 Jahren 4 Monate Zum Monatsende
Ab 12 Jahren 5 Monate Zum Monatsende
Ab 15 Jahren 6 Monate Zum Monatsende
Ab 20 Jahren 7 Monate Zum Monatsende

Wichtig: Die verlängerten Fristen ab 2 Jahren gelten in § 622 BGB primär für den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer gilt immer die Grundfrist von 4 Wochen — es sei denn, dein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sieht längere Fristen auch für dich vor. Lies deinen Vertrag genau.

Mehr Details zu allen Sonderfällen findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zu Kündigungsfristen.

Die 7 häufigsten Fehler (und wie du sie vermeidest)

Fehler 1: Per E-Mail oder WhatsApp kündigen

§ 623 BGB ist eindeutig: Die Schriftform ist Pflicht. Eine E-Mail-Kündigung ist gesetzlich unwirksam, selbst wenn dein Chef sie nicht anficht. Im Streitfall könnte das Arbeitsverhältnis als fortbestehend gelten.

Lösung: Immer per Original-Papierbrief mit handschriftlicher Unterschrift. Übergab persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben.

Fehler 2: Falsches Kündigungsdatum berechnen

Du bist seit 14 Monaten im Unternehmen. Die Grundfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Du schickst die Kündigung am 5. März ab — das Schreiben kommt am 6. März an. Der 15. März wäre theoretisch 9 Tage nach Eingang — zu kurz für 4 Wochen. Das frühestmögliche Ende wäre also der 31. März.

Lösung: Nutze den Satz "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" wenn du unsicher bist. Oder verwende einen Kündigungsgenerator der das Datum automatisch berechnet.

Fehler 3: Kündigung ohne Zugangsnachweis

Du hast gekündigt, aber keine Bestätigung bekommen. Drei Monate später behauptet dein Arbeitgeber, das Schreiben nie erhalten zu haben. Ohne Nachweis ist deine Position schwach.

Lösung: Übergib das Original persönlich und lass dir den Empfang schriftlich quittieren. Oder versende per Einschreiben mit Rückschein. Beim persönlichen Einwurf in den Briefkasten der Firma: Bring einen Zeugen mit oder fotografiere den Einwurf mit Uhrzeit-Stempel.

Fehler 4: Kündigung nicht an die richtige Person adressieren

Große Unternehmen haben eigene HR-Abteilungen. Wenn du an deinen direkten Vorgesetzten adressierst, dieser das Schreiben aber nicht an HR weiterleitet, könnte der offizielle Eingang verzögert sein.

Lösung: Adressiere an "Personalwesen / Human Resources" und sende eine Kopie an deinen direkten Vorgesetzten.

Fehler 5: Zu früh intern kommunizieren

Du erzählst deinen Kollegen von der Kündigung, bevor das Schreiben raus ist. Das kann zu unangenehmen Gesprächen führen und deinen letzten Wochen die Energie rauben.

Lösung: Erst Schreiben abschicken, dann informieren. Und auch dann nur, wenn du es willst — du hast keine Pflicht, die Gründe zu erklären.

Fehler 6: Kein qualifiziertes Arbeitszeugnis beantragen

Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Viele vergessen, es im Kündigungsschreiben anzufordern. Später ist es oft umständlicher.

Lösung: Formuliere den Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis direkt im Kündigungsschreiben — so wie in der Vorlage oben.

Fehler 7: Urlaub und Überstunden vergessen

Dein Resturlaub muss vor dem Ausscheiden genommen oder ausgezahlt werden. Gleiches gilt für Überstunden. Wenn du das nicht aktiv anforderst, kann es vergessen werden.

Lösung: Bitte im Schreiben oder in einem separaten Brief um Klärung von Resturlaub und Überstundenguthaben. Halte die Vereinbarungen schriftlich fest.

Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Was ist besser?

Dein Arbeitgeber schlägt einen Aufhebungsvertrag vor — mit Abfindung. Klingt verlockend. Aber Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag hat erhebliche Nachteile, die du kennen solltest.

Das Problem mit dem Aufhebungsvertrag: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat seine Beschäftigung "selbst herbeigeführt" — so sieht es die Agentur für Arbeit. Die Folge ist in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld. In dieser Zeit bekommst du keine Leistungen, dein Anspruch verkürzt sich dauerhaft um ein Viertel.

Ausnahmen: Bei einer betriebsbedingten Kündigung, die ohnehin kommen würde (z.B. Stellenabbau), kann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein. Auch wenn du sofort in einen neuen Job wechselst, spielt die Sperrzeit keine Rolle.

Die Kündigung hat diese Nachteile nicht: Du behältst deinen vollen ALG-I-Anspruch, hast keine Sperrzeit, und kündigst zu den gesetzlichen Bedingungen. Der einzige Nachteil: keine Abfindung (außer im Rahmen eines Interessenausgleichs oder Sozialplans).

Faustregel: Lass dich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags anwaltlich beraten — eine Rechtsberatung kostet 100–200 €, eine falsche Entscheidung kann tausende Euro Arbeitslosengeld kosten.

Sonderfälle: Krankschreibung, Elternzeit, Schwangerschaft, Schwerbehinderung

Kündigung während Krankschreibung

Eine Krankschreibung schützt dich nicht vor der Kündigung durch den Arbeitgeber — und sie hindert auch dich nicht daran, selbst zu kündigen. Du kannst jederzeit, auch während einer Krankschreibung, dein Arbeitsverhältnis beenden. Deine Pflicht zur Arbeit endet mit dem Kündigungsdatum.

Kündigung während der Elternzeit

Wenn du selbst kündigst, ist das möglich — ohne Einschränkungen. Wenn dein Arbeitgeber kündigen will, ist das während der Elternzeit grundsätzlich verboten (§ 18 BEEG), außer bei ausnahmsweiser behördlicher Genehmigung. Für die Eigenkündigung gibt es keine Besonderheiten.

Kündigung während der Schwangerschaft

Auch hier gilt: Du kannst selbst kündigen, wann du willst. Dein Arbeitgeber hingegen darf dich während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt nicht kündigen (§ 17 MuSchG). Überleg dir die Entscheidung gut, denn nach der Eigenkündigung greift kein Mutterschutz mehr — und die Sperrzeit beim ALG gilt ebenfalls.

Kündigung bei Schwerbehinderung

Als schwerbehinderter Arbeitnehmer (GdB 50+) gelten besondere Kündigungsschutzregeln für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Für deine Eigenkündigung gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen. Du kannst genauso kündigen wie jeder andere Arbeitnehmer.

FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung des Arbeitsvertrags

Muss ich einen Grund für meine Kündigung angeben?

Nein. Bei einer ordentlichen Eigenkündigung bist du zu keinerlei Begründung verpflichtet. "Ich kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist vollkommen ausreichend. Nenne keine Gründe im Schreiben — das kann in Ausnahmefällen zu unerwünschten rechtlichen Diskussionen führen.

Kann ich die Kündigung zurücknehmen?

Grundsätzlich nein — eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang wirksam wird. Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt. Er ist dazu nicht verpflichtet. Überleg also vorher genau.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?

Das Arbeitsverhältnis endet dennoch — aber frühestens zum rechtlich nächstmöglichen Termin. Wenn du zu früh kündigst, kann der Arbeitgeber theoretisch Schadensersatz fordern (§ 628 Abs. 2 BGB). In der Praxis passiert das selten, aber das Risiko besteht. Nutze die Vorlage mit dem Zusatz "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin", um auf der sicheren Seite zu sein.

Darf ich während der Kündigungsfrist krank sein?

Ja. Eine Erkrankung während der Kündigungsfrist verlängert diese nicht. Das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Datum — du hast lediglich weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu 6 Wochen), solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Muss ich während der Kündigungsfrist weiter zur Arbeit?

Ja — es sei denn, du wirst freigestellt. Eine Freistellung muss ausdrücklich vereinbart werden und ist nicht automatisch. Wenn dein Arbeitgeber dich während der Kündigungsfrist nach Hause schickt, hat er dich freigestellt und du musst nicht erscheinen. Lass dir eine Freistellung schriftlich bestätigen.

Wie lange habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Du solltest es jedoch zeitnah einfordern, da Vorgesetzte wechseln und Erinnerungen verblassen. Fordere es im Kündigungsschreiben an und setze eine Frist von 4 Wochen.

Lieber den Generator nutzen?

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Der Kündigungsgenerator auf kuendigungsgenerator.de erstellt dein Kündigungsschreiben in unter 2 Minuten — vollständig, rechtssicher, mit automatisch berechnetem Kündigungsdatum.

Und der entscheidende Vorteil gegenüber einer selbst erstellten Vorlage: Du kannst das fertige Schreiben direkt als Einschreiben versenden lassen. Kein Ausdrucken, kein Postamt. Die Zustellungsbestätigung erhältst du per E-Mail.

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