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Kündigung erstellt und verschickt — in 2 Minuten

Kündigungsschreiben in 2 Minuten erstellen — als PDF mit korrekter Empfänger-Adresse zum Selbstversand oder per Einschreiben mit Zustellnachweis durch uns.

  • DSGVO-konform
  • SSL-verschlüsselt
  • Keine Anmeldung
  • Sofort als PDF

Dieses Tool erstellt Texte mit Hilfe von KI.

Ablauf

So funktioniert es

Drei klare Schritte. Keine Wartezeit. Kein Account.

Anbieter wählen

Suche deinen Anbieter oder gib ihn manuell ein.

Schritt 1

Daten eingeben

Trag deine persönlichen Daten ein — den Rest erledigen wir.

Schritt 2

Versandweg wählen

Als PDF zum Selbstversand oder per Einschreiben — das Einschreiben verschicken wir für dich.

Schritt 3

Vorteile

Warum dieses Tool?

Nach den gesetzlichen Vorgaben formuliert

Jedes Schreiben enthält alle rechtlich erforderlichen Angaben für eine wirksame ordentliche Kündigung nach deutschem Recht — inklusive Kündigungsdatum, Anbieter-Referenz und der Bitte um Bestätigung des Eingangs.

Wir verschicken für dich

Du musst nichts drucken, kein Porto kaufen, keinen Briefkasten suchen. Wir drucken, kuvertieren und versenden per Post oder Einschreiben — meist innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung.

In 2 Minuten fertig

Anbieter auswählen, deine Daten eingeben, Versandweg wählen — fertig. Kein Papierkram, keine Formulare ausdrucken, keine Vorlagen anpassen. Schneller als jede handschriftliche Kündigung.

Einmalzahlung, kein Abo

Dein fertiges Kündigungsschreiben mit korrekter Empfänger-Adresse gibt es als PDF zum Selbstversand — oder wir verschicken es per Einschreiben mit Zustellnachweis. Einmalzahlung, kein Abo.

Kostenvergleich

Was eine Kündigung wirklich kostet

Vorlage nach den gesetzlichen Vorgaben als Basis — bis zu 95 % weniger Kosten. Sofort statt Wochen.

Anwalt

80 – 150 €

Termin in 1 – 2 Wochen

  • Individuelle Beratung
  • Bei Sonderfällen sinnvoll
  • Sehr teuer für eine simple Kündigung
  • Termin-Koordination nötig
  • Anfahrt zur Kanzlei
  • Persönliches Gespräch über Mini-Vertrag
Empfohlen

Wir

ab 4,99 €

Fertig in 2 Minuten

  • Vorlage nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Formwirksam nach § 126b BGB
  • 3.500+ Anbieter-Adressen aus DB
  • Sonderkündigungsrecht-Check inklusive
  • Als PDF zum Selbstversand oder per Einschreiben
  • 14 Tage Geld-zurück-Garantie
Jetzt starten

Selber + Einschreiben

ab 4,30 €

30 – 60 Min Aufwand

  • Günstig
  • Volle Kontrolle
  • Anbieter-Adresse selbst recherchieren
  • Frist-Berechnung selbst prüfen
  • Pflichtangaben selbst formulieren
  • Risiko Formfehler: Kündigung ungültig
  • Gang zur Postfiliale nötig
  • Bei Streit: Zugang ohne Einschreiben schwerer zu beweisen
Formwirksam nach § 126b BGB

01 — Was du wissen musst

Vertrag kündigen — verstehen, was wirklich zählt.

Verpasste Fristen, falsche Form, unklare Beweislage — warum Kündigungen scheitern, und wie du es besser machst.

Rechtslage

Einfacher als gedacht — und trotzdem anspruchsvoll.

Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge sind die Kündigungsrechte gestärkt: Verbraucherverträge mit AGB, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, verlängern sich nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit und sind dann mit einem Monat Frist kündbar (für Versicherungen gelten eigene Regeln). Seit dem 01.07.2022 brauchen Anbieter, bei denen man Abos online abschließen kann, einen Kündigungsbutton (ausgenommen z. B. Finanzdienstleistungen). Und schon für Verträge ab dem 01.10.2016 dürfen AGB höchstens die Textform verlangen.

✓ Für die meisten Verbraucherverträge reicht die Textform — Brief, E-Mail oder Kündigungsbutton. Ausnahmen sind vor allem Arbeitsverhältnis und Wohnraummiete: Dort gilt die gesetzliche Schriftform — in der Praxis ein eigenhändig unterschriebener Brief.

Der Kündigungsgenerator übernimmt die Komplexität: Wir kennen die richtige Adresse, schreiben den Brief mit allen Pflichtangaben, verschicken ihn auf Wunsch per Einschreiben.

§ 126b BGB3.500+ Anbieter

Datenbank

3.500+

Anbieter mit korrekter Adresse, Frist und Einschreibe-Format.

Eingabe → Versand

2 Min

Vom „Soll ich kündigen?“ zum versendeten Einschreiben.

02 — Welche Verträge?

Mobilfunk

Telekom, Vodafone, O2, 1&1

Seit 2022 monatlich

Internet & DSL

Telekom, 1&1, O2, Vodafone

Sonderkündigung Umzug

Strom & Gas

E.ON, Vattenfall, EnBW

6 Wochen bei Erhöhung

Versicherungen

Haftpflicht, Hausrat, Kfz

3 Monate vor Jahresende

Fitnessstudio

McFit, FitX, clever fit

Sonderkündigung Umzug

Mietvertrag

Als Mieter ohne Begründung

3-Monats-Frist gesetzlich

Streaming & Abo

Netflix, Spotify, Prime

Monatlich kündbar

GEZ / Rundfunk

ARD ZDF Deutschlandradio

Bei Umzug oder Befreiung

Zeitung & Magazin

Spiegel, Bild, Süddeutsche

6 Wochen zum Quartal

Alle anderen Verträge — Banken, Verlage, Mitgliedschaften

Auch dein Anbieter dabei? Wir kennen 3.500+ Adressen. Einfach Namen eingeben.

03 — Rechtliche Grundlagen

Richtige Form

Textform nach § 126b BGB — Brief, Fax oder Online-Formular reicht.

Rechtzeitige Abgabe

Innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen Frist. Wir kennen sie alle.

Nachweisbare Zustellung

Per Einschreiben für maximalen Zugangsnachweis vor Gericht.

Tiefer eintauchen

Alles zur Kündigung — bevor du den Brief rausschickst

Bevor du kündigst, willst du wissen: Kommt sie rechtzeitig an, was kostet der sichere Versand, und was passiert wenn der Anbieter nicht reagiert. Hier die Antworten, die Service-Hotlines dir ungern geben.

Was passiert nach der Bestellung?

Sobald deine Kündigung bestellt ist, drucken, kuvertieren und frankieren wir sie innerhalb von 24 Stunden. Du bekommst sofort dein PDF per E-Mail — als Nachweis, dass das Schreiben fertig und beauftragt ist. Der Brief läuft dann über die Deutsche Post: Standard 1-3 Werktage, Einschreiben mit Zustellnachweis 1-2 Werktage. Das Datum im Brief ist der Absende-Tag, das Eingangsdatum beim Anbieter entscheidet rechtlich — deshalb empfehlen wir bei knappen Fristen immer Einschreiben.

Bei Sonderkündigungsrecht (z. B. Preiserhöhung) zählt der Tag, an dem der Anbieter kündigt, plus 1 Monat — nicht das Absende-Datum.

24hDruck, Kuvertierung, Frankierung

Digital-PDF, Einschreiben Einwurf oder Doppelversand?

Rechtlich reicht ein einfacher Brief — auch Fax oder E-Mail sind wirksam. Der Haken: Im Streitfall musst DU beweisen, dass der Anbieter die Kündigung rechtzeitig erhalten hat. Bei uns hast du drei Optionen: Digital — das fertige PDF mit korrekter Empfänger-Adresse zum Selbstversand per Post oder E-Mail. Einschreiben Einwurf — die Post quittiert den Einwurf in den Briefkasten des Anbieters und du bekommst das Auslieferbeleg-Datum als Nachweis. Doppelversand — Einschreiben Einwurf plus zusätzlich ein zweiter Zustellweg als Backup, falls einer im Postlauf verloren geht. Bei Anbietern mit Kündigungsblock-Tendenz (Fitness, Streaming, Versicherung) lohnt sich der Aufpreis für einen Nachweis, der vor Gericht hält.

Bei Sonderkündigungsrecht zählt der Tag, an dem der Anbieter ankündigt — plus ein Monat. Nicht das Absende-Datum.

— § 309 BGB · Verbraucherschutz

Wann muss ich spätestens kündigen?

Für Verbraucherverträge mit AGB, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist höchstens einen Monat (für Versicherungen gelten eigene Regeln). Ältere Verträge können noch bis zu 3 Monate Frist haben — die gelten weiter, wenn sie im Vertrag stehen; Handy- und DSL-Verträge sind nach der Mindestlaufzeit aber unabhängig vom Abschlussdatum mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG). Konkret: ältere Fitnessverträge oft 3 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit. Streaming meist monatlich. DSL oft 1 Monat nach Mindestlaufzeit. Wir prüfen für dich die korrekte Frist aus unserer Anbieter-Datenbank — du gibst nur dein Enddatum ein.

Ab 01.03.2022 geschlossene Verträge verlängern sich nach der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit mit höchstens 1 Monat Frist. Ältere Verträge behalten meist ihre vereinbarten Fristen — Handy und DSL nicht (§ 56 TKG).

Anbieter reagiert nicht — was tun?

Eine allgemeine Pflicht zur Kündigungsbestätigung gibt es nicht — Pflicht ist sie zum Beispiel beim Kündigungsbutton (§ 312k BGB) und bei Strom- und Gasverträgen (§ 41b EnWG, in der Grundversorgung § 20 StromGVV/GasGVV). Wenn nichts kommt: erst freundlich nachfragen (meist Missverständnis), dann schriftlich mit gesetzter Frist erinnern, dann Verbraucherzentrale einschalten. Mit unserem Einschreiben kannst du Aufgabe und Einwurf belegen — im Streitfall dein wichtigstes Beweismittel. Eine rechtzeitig zugegangene Kündigung bleibt wirksam, auch wenn der Anbieter nicht reagiert.

Kündigen bei Umzug, Job-Wechsel, Heirat?

Lebensereignisse sind oft Sonderkündigungsgründe — aber nicht automatisch. Umzug: Strom/Internet meist mit 4-wöchiger Frist am neuen Wohnort, Fitnessstudio nur wenn Entfernung unzumutbar (30 km+). Heirat: KFZ-Versicherung-Doppelversicherung erlaubt Sonderkündigung. Jobwechsel: Betriebliche Altersvorsorge kann stehen bleiben, ist aber nicht kündbar — Ruhendstellung möglich. Elternzeit: keine Sonderrechte, außer in Tarifverträgen. Wir prüfen bei jedem Anbieter, ob dein Ereignis kündigungsrelevant ist.

Abo-Falle erkannt — was rechtlich tun?

Abo-Fallen wirken wie Gratis-Angebote, werden aber zum kostenpflichtigen Dauerabo. Nach § 312j Abs. 3 BGB muss der Bestell-Button eindeutig mit "zahlungspflichtig bestellen" (oder gleichwertig) beschriftet sein — fehlt das, kommt nach § 312j Abs. 4 BGB gar kein Vertrag zustande. Widerruf innerhalb 14 Tagen ist immer möglich bei Online-Käufen. Inkasso-Drohungen sind oft bluff — zahle nichts, bis du den Vertrag geprüft hast. Wir erstellen dir parallel zur Kündigung auf Wunsch eine Widerrufserklärung — beides zusammen schützt dich maximal.

Kostenpflicht-Button fehlt? Dann ist kein Vertrag zustande gekommen (§ 312j Abs. 4 BGB) — du musst NICHTS zahlen, auch bei Mahnungen.

Kündigung: kurz beantwortet

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach § 622 BGB?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sie sich stufenweise — nach zwei Jahren auf einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren auf zwei Monate.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht entsteht bei einer Preiserhöhung, einem Umzug ohne Versorgung am neuen Ort oder wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen. Die Kündigung muss meist innerhalb von vier bis zwölf Wochen nach der Ankündigung beim Anbieter eingehen.

Muss eine Kündigung per Einschreiben verschickt werden?

Nein — für Verbraucherverträge ab dem 01.10.2016 dürfen AGB höchstens die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 Buchst. b BGB), also Brief oder E-Mail. Ausnahmen sind vor allem das Arbeitsverhältnis (§ 623 BGB) und die Wohnraummiete (§ 568 Abs. 1 BGB): Dort gilt die gesetzliche Schriftform, eine E-Mail reicht nicht. Ein Einschreiben ist trotzdem sinnvoll, weil du damit Versand und Zustellung deutlich besser belegen kannst als mit einem einfachen Brief.

Welche Vertragsarten kann ich mit dem Kündigungsgenerator kündigen?

Du kannst Handyverträge, Internet, Strom, Gas, Versicherungen, Fitnessstudio, Streaming-Dienste und Zeitschriften-Abos kündigen. Der Generator deckt 3.500+ Anbieter ab — fehlt einer, gibst du ihn einfach manuell ein.

Wie viel Frist gilt bei automatischer Vertragsverlängerung?

Bei Verbraucherverträgen mit AGB, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, darf sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern. Danach kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Das regelt § 309 Nr. 9 BGB seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge; für Versicherungen gelten eigene Regeln.

Was muss in eine wirksame Kündigung rein?

Eine Kündigung braucht deinen Namen, deine Adresse, deine Kundennummer, den Anbieternamen mit Adresse, einen klaren Kündigungssatz mit dem gewünschten Termin und deine Unterschrift. Mehr ist rechtlich nicht nötig.

Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?

Meist ja: Für Verbraucherverträge ab dem 01.10.2016 dürfen AGB keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 Buchst. b BGB), und eine E-Mail erfüllt die Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen sind vor allem das Arbeitsverhältnis (§ 623 BGB) und die Wohnraummiete (§ 568 Abs. 1 BGB), dort gilt die gesetzliche Schriftform. Kann man einen Laufzeitvertrag auf der Webseite des Anbieters abschließen, muss es dort in der Regel auch einen Kündigungsbutton geben (§ 312k BGB). Eine E-Mail allein belegt aber nicht, ob und wann sie angekommen ist, deshalb solltest du eine Eingangsbestätigung des Anbieters aufheben.

Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung nicht bestätigt?

Wer über den Kündigungsbutton kündigt, muss vom Anbieter nach § 312k Abs. 4 BGB sofort eine Eingangsbestätigung auf elektronischem Wege in Textform erhalten. Meldet er sich nicht, weise auf deinen Versandnachweis hin und setze eine kurze Frist. Danach kannst du eine Verbraucherzentrale einschalten.

Was kostet die Kündigung?

Die Vorschau deines Kündigungsschreibens ist kostenlos. Das fertige PDF mit korrekter Empfänger-Adresse zum Selbstversand kostet 4,99 €. Sollen wir den Brief für dich verschicken, kostet der Versand per Einschreiben 9,99 € inklusive Zustellnachweis.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die meistgestellten Fragen — kurz und verständlich.

Wie schreibe ich eine Kündigung?

Name, Adresse und Kundennummer angeben, Anbieter nennen, fristgerechte Kündigung erklären und unterschreiben. Mit dem Kündigungsgenerator in 2 Minuten fertig — als PDF oder per Einschreiben.

Welche Verträge kann ich mit dem Generator kündigen?

Über 3.500 Anbieter: Handyvertrag, Internet, Strom, Gas, Versicherungen, Fitnessstudio, Streaming-Dienste, Zeitschriften-Abos und mehr. Anbieter nicht gefunden? Einfach manuell eingeben.

Welche Kündigungsfrist gilt für Verbraucherverträge?

Für Verbraucherverträge mit AGB, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit höchstens einen Monat. Verlängert sich der Vertrag danach automatisch, läuft er auf unbestimmte Zeit und ist mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Ältere Verträge können längere Fristen haben; für Versicherungen gelten eigene Regeln.

Brauche ich für die Kündigung ein Einschreiben?

Rechtlich meist nicht — wo Textform genügt (§ 126b BGB), reicht ein einfacher Brief; für Arbeitsverhältnis und Wohnraummiete gilt die gesetzliche Schriftform. Im Streitfall musst aber du beweisen, dass der Anbieter die Kündigung rechtzeitig erhalten hat. Ein Einwurf-Einschreiben hilft dabei: Einlieferungsbeleg und dokumentierter Einwurf belegen Aufgabe und Zustellung deutlich besser als ein einfacher Brief, den Inhalt des Umschlags beweisen sie aber nicht. Kommt eine Kündigung zu spät an, kann sich der Vertrag verlängern.

Wann wird meine Kündigung verschickt?

Innerhalb weniger Stunden nach Zahlungseingang an Werktagen drucken wir deine Kündigung, kuvertieren sie und geben sie bei der Deutschen Post auf — spätestens am nächsten Werktag. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt der Versand am nächsten Werktag. Bei Einschreiben-Versand erhältst du zusätzlich die Sendungsnummer per E-Mail, sodass du den Zustellungsstatus online nachverfolgen kannst. Für die Frist zählt, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt (§ 130 BGB), nicht das Aufgabedatum, deshalb solltest du einige Werktage Postlaufzeit einplanen.

Erfüllt die Kündigung alle formalen Anforderungen?

Ja. Unser Kündigungsschreiben entspricht allen Anforderungen an eine ordentliche Kündigung nach deutschem Recht (§ 126b BGB Textform). Wir nennen Vertragsnummer, Kündigungsdatum, den Anbieternamen in korrekter Rechtsform, deine Anschrift und deine eigenhändige Unterschrift. Für Verbraucherverträge ab dem 01.10.2016 dürfen AGB höchstens die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 Buchst. b BGB), eine handschriftliche Unterschrift ist dann nicht zwingend. Für Arbeitsverhältnis und Wohnraummiete gilt dagegen die gesetzliche Schriftform (§§ 623, 568 Abs. 1 BGB).

Was tun wenn der Anbieter die Kündigung nicht bestätigt?

Hast du über den Kündigungsbutton gekündigt, muss der Anbieter den Eingang sofort elektronisch bestätigen (§ 312k Abs. 4 BGB). Für Brief oder E-Mail gibt es meist keine gesetzliche Bestätigungspflicht; Strom- und Gaslieferanten müssen deine Kündigung aber in Textform bestätigen — innerhalb einer Woche (§ 41b EnWG), in der Grundversorgung unverzüglich (§ 20 StromGVV/GasGVV). Kommt keine Bestätigung: zuerst mit deinem Versandnachweis (Posteinlieferungsbeleg oder Einschreiben-Nummer) nachweisen, dass die Kündigung aufgegeben wurde. Dann schriftlich nachhaken und Frist von 7 Tagen zur Bestätigung setzen. Bei weiterer Weigerung: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (bei Telekommunikation/Strom) oder Verbraucherzentrale.

Noch Fragen? Schreib uns:kontakt@kuendigungsgenerator.de

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Kündigungsschreiben als PDF zum Selbstversand oder per Einschreiben mit Zustellnachweis durch uns.

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