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Kündigungsgenerator13 Min. LesezeitVeröffentlicht: 19. April 2026

Kündigung Probezeit 2026: Fristen, Muster & alle Rechte auf einen Blick

Von der Kündigungsgenerator Redaktion·Geprüft auf Rechtsstand 2026
Person legt Kündigungsschreiben in der Probezeit auf einen modernen Schreibtisch

Du bist noch in der Probezeit und merkst: Dieser Job passt nicht. Oder dein Arbeitgeber kündigt dir überraschend nach nur 6 Wochen. Beides ist in der Probezeit rechtlich deutlich einfacher als im laufenden Arbeitsverhältnis — aber es gibt trotzdem Regeln, die du kennen solltest.

In diesem Artikel bekommst du alles, was du zur Probezeit-Kündigung wissen musst: die exakten gesetzlichen Fristen, ein fertiges Muster zum Kopieren, und Antworten auf die häufigsten Fragen — ob zur Krankheit in der Kündigungszeit, zum Arbeitslosengeld oder zu Sonderfällen wie Schwangerschaft. Lesezeit: ca. 13 Minuten.

Die Probezeit rechtlich verstehen (§ 622 Abs. 3 BGB)

Die gesetzliche Grundlage für die Probezeit-Kündigung ist § 622 Abs. 3 BGB. Er lautet in der Kurzfassung: Während einer vereinbarten Probezeit — maximal 6 Monate — kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

Das Besondere daran: Die 2-Wochen-Frist läuft auf jeden beliebigen Tag aus — nicht wie die normale Grundkündigungsfrist auf den 15. oder letzten Tag eines Monats. Wenn du also am 7. Mai kündigst, endet das Arbeitsverhältnis am 21. Mai.

Was gilt als "Probezeit"?

Nur wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Probezeit vereinbart ist, gilt die verkürzte Frist. Typisch sind 3 oder 6 Monate. Wichtig: Die Probezeit darf gesetzlich maximal 6 Monate betragen. Was manche Arbeitgeber als "6-monatige Einarbeitungszeit" verklausulieren, ist trotzdem eine Probezeit — mit denselben Regeln.

Eine Ausnahme: Beim Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) spielt die Probezeit keine direkte Rolle. Das KSchG greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit — und genau das deckt sich mit der maximalen Probezeit-Dauer. Während der Probezeit bist du also ohnehin nicht durch das KSchG geschützt.

Überblick: Fristen im Vergleich

Zeitraum Kündigungsfrist Termin
Probezeit (bis 6 Monate) 2 Wochen Beliebiger Tag
Grundfrist (§ 622 Abs. 1) 4 Wochen 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monat Monatsende
Ab 5 Jahren 2 Monate Monatsende

Kündigung durch den Arbeitnehmer in der Probezeit

Als Arbeitnehmer hast du in der Probezeit eine komfortable Ausgangsposition: Du kannst jederzeit kündigen — ohne Begründung, ohne Abmahnung, ohne Vorwarnung. Die einzige Pflicht ist die Einhaltung der 2-Wochen-Frist.

Ein paar wichtige Punkte:

  • Schriftform ist Pflicht: Nach § 623 BGB muss die Kündigung schriftlich und handschriftlich unterschrieben sein. E-Mail oder WhatsApp genügen nicht.
  • Kein Kündigungsgrund nötig: Du schuldest deinem Arbeitgeber keine Erklärung. "Ich kündige mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum]" ist vollständig.
  • Zeugnis anfordern: Vergiss nicht, im Kündigungsschreiben um ein qualifiziertes Zeugnis zu bitten — das ist dein Recht nach § 109 GewO.
  • Übergabe dokumentieren: Übergib das Schreiben persönlich gegen Unterschrift oder schicke es per Einschreiben mit Rückschein. Nur so hast du Nachweis über den Zugang.

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Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit

Auch der Arbeitgeber kann in der Probezeit mit nur 2 Wochen Frist kündigen — und zwar grundsätzlich ohne Angabe von Gründen. Das klingt hart, ist aber gesetzlich so vorgesehen: Der Kündigungsschutz nach § 1 KSchG greift erst nach 6 Monaten.

Das heißt für dich: Selbst wenn die Kündigung sich unfair anfühlt — rechtlich gibt es kaum Handhabe, solange keine Sonderfälle vorliegen (dazu weiter unten mehr).

Was der Arbeitgeber trotzdem beachten muss:

  • Schriftform: Auch Arbeitgeberkündigungen müssen schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).
  • Zugang beim Arbeitnehmer: Die Frist beginnt erst, wenn das Schreiben bei dir eingegangen ist — nicht wenn es verschickt wurde.
  • Keine Diskriminierung: Auch in der Probezeit gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine Kündigung wegen Religion, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung ist unzulässig.

Muster: Kündigung Probezeit Arbeitnehmer

Hier ist eine vollständige Vorlage für deine Probezeit-Kündigung. Passe alle eckigen Klammern an deine Situation an:

[Dein Vor- und Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse]

[Ort], den [Datum]

[Firmenname des Arbeitgebers]
[Abteilung / z. Hd. Personalabteilung]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit
Personalnummer: [falls bekannt]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum: 2 Wochen ab Zugang], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Ich bitte Sie, mir den Empfang dieser Kündigung schriftlich zu bestätigen sowie mir rechtzeitig ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Handschriftliche Unterschrift]
[Vor- und Nachname in Druckschrift]

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Muss ich nach der Kündigung in der Probezeit noch arbeiten?

Ja — grundsätzlich bist du während der Kündigungsfrist weiter zur Arbeit verpflichtet. Das Arbeitsverhältnis endet erst mit Ablauf der 2-Wochen-Frist, nicht mit Abgabe der Kündigung.

Die einzige Ausnahme: Dein Arbeitgeber stellt dich frei. Das kann er einseitig tun — zum Beispiel, wenn er kein Interesse mehr daran hat, dass du bis zum letzten Tag arbeitest. Eine Freistellung ändert nichts am Lohnanspruch: Du bekommst dein Gehalt bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, egal ob du noch ins Büro kommst oder nicht.

Kannst du selbst auf die Arbeit verzichten? Nein — nicht ohne Erlaubnis des Arbeitgebers. Wer einfach nicht mehr erscheint, riskiert eine fristlose Kündigung wegen unentschuldigtem Fernbleiben. Das wäre fatal, wenn du gerade Arbeitslosengeld beantragen willst (dazu weiter unten).

Wichtig: Urlaub, den du noch nicht genommen hast, muss der Arbeitgeber entweder gewähren oder ausbezahlen. Das gilt auch in der Probezeit — anteilig für die Beschäftigungsdauer.

Kündigung Probezeit + Krankheit: Was gilt?

Hier herrscht viel Unsicherheit — deshalb klar und direkt:

Eine Erkrankung verlängert die Kündigungsfrist nicht. Wenn du oder dein Arbeitgeber während einer Krankmeldung kündigt, läuft die 2-Wochen-Frist ganz normal weiter. Krank zu sein schützt dich in der Probezeit nicht vor der Kündigung.

Was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber darf sogar wegen Krankheit kündigen — wenn er darin sachliche Gründe sieht. In der Probezeit braucht er dafür noch nicht einmal eine Begründung.

Umgekehrt gilt: Wenn du krank bist und dein Arbeitgeber dir kündigt, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die verbleibenden Arbeitstage der Kündigungsfrist — bis zu 6 Wochen (§ 3 EFZG). Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Bitte deinen Arzt in jedem Fall um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und reiche sie fristgerecht beim Arbeitgeber ein.

Kündigung ohne Vorwarnung — ist das rechtens?

Ja, absolut. In der Probezeit ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung oder Vorwarnung vollständig rechtmäßig — sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Das liegt daran, dass die Probezeit genau dafür da ist: ausprobieren, ob beide Seiten zusammenpassen. Wäre eine Abmahnung vor jeder Kündigung Pflicht, würde das den Zweck der Probezeit aushöhlen.

Außerhalb der Probezeit sieht das anders aus: Dort ist eine Abmahnung in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Aber das greift erst ab dem 7. Monat.

Wichtig: "Ohne Vorwarnung" heißt nicht "sofort wirksam". Die 2-Wochen-Frist gilt trotzdem. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich (§ 626 BGB) — zum Beispiel bei Diebstahl, grober Pflichtverletzung oder Arbeitsverweigerung.

Arbeitslosengeld nach Probezeit-Kündigung

Hier ist besondere Aufmerksamkeit gefragt, denn die Regelungen können deinen Anspruch erheblich beeinflussen.

Grundvoraussetzungen für ALG I

Damit du Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen kannst, musst du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein — die sogenannte Anwartschaftszeit. Da eine Probezeit meist kürzer als 12 Monate ist, musst du auf deine gesamte Beschäftigungsgeschichte schauen.

Sperrzeit bei Eigenkündigung

Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit. Das bedeutet: Kein ALG I für 3 Monate. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du einen "wichtigen Grund" für die Eigenkündigung nachweisen kannst — zum Beispiel eine nachweisliche Gesundheitsgefährdung oder ein konkretes neues Jobangebot mit Start in 6 Wochen.

Deshalb: Melde dich sobald die Kündigung feststeht — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit — persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Wartest du länger, verlierst du für jeden verspäteten Tag ALG I.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Wenn dein Arbeitgeber kündigt, droht in der Regel keine Sperrzeit. Du hast Anspruch auf ALG I ab dem ersten Tag — vorausgesetzt, die 12-Monate-Anwartschaft ist erfüllt.

Aufhebungsvertrag als Falle

Wenn dir der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, Vorsicht: Das führt fast immer zur Sperrzeit. Lass dich vorher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einem Gewerkschaftsberater beraten.

Sonderfälle: Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat

Schwangerschaft: § 17 MuSchG

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG — auch in der Probezeit. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.

Voraussetzung: Der Arbeitgeber wusste von der Schwangerschaft oder wurde innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung informiert. Dann greift der Schutz rückwirkend.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer mit anerkannter Schwerbehinderung gilt nach § 168 SGB IX ein besonderer Kündigungsschutz — aber erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Während der Probezeit (also in den ersten 6 Monaten) gilt dieser Schutz noch nicht. Dennoch bleibt das AGG anwendbar: Eine Kündigung wegen der Behinderung ist diskriminierend und angreifbar.

Betriebsrat

Wenn in deinem Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss der Arbeitgeber ihn vor jeder Kündigung nach § 102 BetrVG anhören — auch in der Probezeit. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung ist unwirksam. Als Arbeitnehmer kannst du das überprüfen, indem du beim Betriebsrat nachfragst, ob er gehört wurde.

Die 6 häufigsten Fehler bei der Probezeit-Kündigung

1. Kündigung per E-Mail oder WhatsApp

Unwirksam. § 623 BGB ist eindeutig: Schriftform bedeutet Originalunterschrift auf Papier. Schick immer einen echten Brief — am besten per Einschreiben mit Rückschein oder übergib ihn persönlich gegen Empfangsbestätigung.

2. Falsche Fristberechnung

Die 2-Wochen-Frist beginnt am Tag nach dem Zugang des Schreibens beim Empfänger. Wenn du am Montag, dem 5. Mai kündigst und der Brief am selben Tag ankommt, endet die Frist am Montag, dem 19. Mai — nicht am 18. Mai. Rechne sorgfältig nach.

3. Kündigung zu spät bei der Agentur für Arbeit melden

Melde dich als arbeitssuchend — nicht erst wenn du bereits arbeitslos bist, sondern sobald du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet. Frist: Spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung.

4. Kein Zeugnis anfordern

Viele vergessen, im Kündigungsschreiben um ein qualifiziertes Zeugnis zu bitten. Tue es trotzdem — das Recht hast du nach § 109 GewO unabhängig davon.

5. Aufhebungsvertrag ohne Beratung unterschreiben

Arbeitgeber bieten oft Aufhebungsverträge an, weil das für sie bequemer ist. Für dich kann das eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeuten. Unterschreibe nie ohne vorherige Beratung.

6. Resturlaub vergessen

Auch in der kurzen Probezeit hast du anteilig Urlaubsanspruch aufgebaut. Fordere offenen Urlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses ein oder verlange die Auszahlung.

FAQ zur Probezeit-Kündigung

Wie lange darf eine Probezeit maximal dauern?

Nach § 622 Abs. 3 BGB maximal 6 Monate. Längere Probezeitklauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam.

Kann der Arbeitgeber in der Probezeit fristlos kündigen?

Nur bei einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB — zum Beispiel bei nachgewiesenem Diebstahl, grober Pflichtverletzung oder hartnäckiger Arbeitsverweigerung. Ohne wichtigen Grund muss auch der Arbeitgeber die 2-Wochen-Frist einhalten.

Darf ich während der Probezeit krank sein?

Ja. Krankheit ist kein Kündigungsgrund per se. Aber der Arbeitgeber darf in der Probezeit trotzdem kündigen — und ein Attest verlängert die Kündigungsfrist nicht. Dein Lohnanspruch bleibt während der Kündigungsfrist bestehen.

Bekomme ich ein Arbeitszeugnis nach der Probezeit-Kündigung?

Ja, auf jeden Fall. Du hast nach § 109 GewO Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis — unabhängig davon, wie kurz das Arbeitsverhältnis war und wer gekündigt hat.

Was passiert mit meinem Resturlaub?

Für jeden vollen Beschäftigungsmonat hast du Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Kann der Urlaub bis zum Ende nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen.

Kann ich in der Probezeit ohne Neuen Job kündigen?

Ja. Du brauchst keinen neuen Job in Aussicht, um kündigen zu können. Beachte aber: Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund droht eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Gilt die Probezeit auch bei befristeten Verträgen?

Ja, auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine Probezeit vereinbart werden — vorausgesetzt, der Vertrag hat eine Laufzeit, die dazu sinnvoll in Relation steht. Bei einem 3-Monate-Vertrag wäre eine 6-monatige Probezeit unzulässig.

Was ist, wenn kein schriftlicher Vertrag existiert?

Mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich gültig. Aber eine Probezeitklausel bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung — mündlich reicht aus. Ohne klare Vereinbarung gilt keine Probezeit, und damit gelten die regulären Kündigungsfristen nach § 622 BGB.

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