Zurück zu den Artikeln

Kündigung ohne Drucker verschicken — 5 Wege, die rechtlich halten

Kündigungsgenerator-Team·11. Oktober 2026·7 Min·Rechtsstand 2026
Frau sitzt am Laptop und verschickt ihre Kündigung online ohne Drucker

Direkte Antwort auf deine Frage

Ja, du kannst die meisten Verträge ohne eigenen Drucker kündigen. Handy, Internet, Strom, Streaming, Fitnessstudio, Zeitschriften und die meisten Versicherungen brauchen nur Textform (§ 126b BGB). Dafür reichen der Kündigungsbutton auf der Website, eine E-Mail oder ein Brief, den ein Online-Dienst für dich druckt und verschickt. Am sichersten ist ein Brief per Einschreiben, weil du damit den Zugang belegen kannst. Ausnahme: Mietvertrag und Arbeitsvertrag brauchen Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Dort musst du auf Papier unterschreiben.

„Ich würde ja kündigen, aber ich habe keinen Drucker." Viele Haushalte haben heute keinen Drucker mehr, und für ein einziges Schreiben lohnt sich keiner. Trotzdem schieben viele die Kündigung deshalb Wochen vor sich her und verpassen am Ende die Frist. Das muss nicht sein. In diesem Ratgeber findest du fünf Wege, die ohne Drucker funktionieren, und eine ehrliche Einschätzung, wie gut jeder Weg im Streitfall hält.

Welche Form braucht deine Kündigung überhaupt?

Bevor du einen Weg auswählst, lohnt ein Blick auf die Form. Sie entscheidet, ob ein Weg ohne Drucker überhaupt zulässig ist.

  • Textform (§ 126b BGB): Eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, aus der hervorgeht, wer sie abgibt. Eine Unterschrift ist nicht nötig. E-Mail, Online-Formular, Fax und ein ausgedruckter Brief erfüllen die Textform.
  • Schriftform (§ 126 BGB): Ein Schriftstück mit eigenhändiger Unterschrift. Eine eingescannte, getippte oder per Software eingefügte Unterschrift reicht nicht.

Für Verbraucherverträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, darf der Anbieter in seinen AGB keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Steht in den Bedingungen „Kündigung nur schriftlich", genügt bei diesen Verträgen trotzdem die Textform. Die Schriftform bleibt nur dort Pflicht, wo das Gesetz sie vorschreibt, vor allem beim Wohnraummietvertrag (§ 568 BGB) und beim Arbeitsvertrag (§ 623 BGB).

Weg 1: Der Kündigungsbutton auf der Website

Bietet der Anbieter Vertragsabschlüsse über seine Website an, muss er dort seit dem 1. Juli 2022 auch eine Kündigungsschaltfläche anbieten (§ 312k BGB). Das gilt für kostenpflichtige Verträge mit Verbrauchern, die laufend weiterlaufen, etwa Abos, Handy- oder Stromverträge, und zwar auch dann, wenn du selbst im Laden oder am Telefon abgeschlossen hast. Ausgenommen sind unter anderem Finanzdienstleistungen und Verträge, für deren Kündigung das Gesetz eine strengere Form als die Textform vorschreibt. Der Button heißt meist „Verträge hier kündigen" und muss leicht zu finden sein. Nach dem Absenden muss der Anbieter dir den Eingang sofort in Textform bestätigen, zum Beispiel per E-Mail.

Vorteil: kostenlos, sofort erledigt, die Eingangsbestätigung ist dein Nachweis.
Nachteil: Nicht jeder Anbieter hat einen Button, etwa wenn er gar keine Abschlüsse über seine Website anbietet. Manche Buttons sind gut versteckt. Mache nach dem Absenden einen Screenshot und speichere die Bestätigung.

Weg 2: Kündigung per E-Mail

Eine E-Mail erfüllt die Textform. Sie ist schnell und kostet nichts. Der Haken liegt beim Nachweis: Eine gesendete E-Mail beweist nicht, dass sie angekommen ist. Landet sie im Spamfilter oder bestreitet der Anbieter den Eingang, musst du den Zugang beweisen. Das gelingt mit einer normalen E-Mail kaum.

Bitte deshalb in der E-Mail ausdrücklich um eine Kündigungsbestätigung mit dem Datum des Vertragsendes. Kommt keine Antwort, kündige rechtzeitig vor Fristablauf ein zweites Mal auf einem nachweisbaren Weg. Wie du eine Kündigungs-E-Mail richtig formulierst, steht im Ratgeber Kündigung per E-Mail.

Weg 3: Online-Brief per Einschreiben

Das ist der Weg für alle, die einen echten Brief mit Nachweis wollen, aber keinen Drucker haben. Ein Online-Briefdienst nimmt dein Schreiben digital entgegen, druckt es aus, kuvertiert es und gibt es bei der Post auf. Mit einem Einwurf-Einschreiben dokumentiert der Zusteller, wann der Brief im Briefkasten des Anbieters gelandet ist.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Einwurf-Einschreiben der Einlieferungsbeleg zusammen mit dem Auslieferungsbeleg einen Anscheinsbeweis für den Zugang liefern kann (BGH, Urteil vom 27.09.2016, II ZR 299/15). Das Bundesarbeitsgericht verlangt dafür mindestens den Auslieferungsbeleg; ob er im Einzelfall genügt, ist nicht abschließend geklärt (BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24). Den Inhalt des Briefs belegen beide Belege nicht. Im Streitfall bist du damit trotzdem deutlich besser aufgestellt als mit einer einfachen E-Mail.

Der Kündigungsgenerator arbeitet genau so: Du gibst Anbieter und Vertragsdaten ein, wir setzen das Schreiben mit allen Pflichtangaben auf und verschicken es auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsnummer. Die Anschrift der Kündigungsstelle musst du nicht selbst recherchieren. Drucker, Umschlag und Briefmarke brauchst du nicht.

Weg 4: PDF erstellen und woanders drucken

Du kannst die Kündigung als PDF auf dem Handy erstellen und dann in einem Copyshop, in der Stadtbibliothek oder bei Freunden ausdrucken. Viele Copyshops drucken direkt vom Smartphone oder per E-Mail-Anhang. Danach bringst du den Brief zur Post und gibst ihn als Einschreiben auf.

Vorteil: Du hältst das Papier in der Hand und kannst eigenhändig unterschreiben. Das ist der richtige Weg für Miet- und Arbeitsverträge.
Nachteil: Zwei Wege statt einem, und die Öffnungszeiten von Copyshop und Post müssen passen.

Weg 5: Fax aus dem Internet

Ein Fax erfüllt ebenfalls die Textform, und der Sendebericht zeigt Uhrzeit und Gegenstelle. Es gibt Online-Faxdienste, die ein PDF ohne Faxgerät verschicken. Allerdings haben viele Unternehmen ihre Faxnummern abgeschaltet, und ein „OK"-Vermerk im Sendebericht gilt vor Gericht nicht immer als sicherer Zugangsbeweis. Fax ist deshalb eher eine Ergänzung als die erste Wahl.

Welcher Weg passt zu dir? Der Vergleich

Weg Drucker nötig? Nachweis im Streitfall Geeignet für
Kündigungsbuttonneingut (Eingangsbestätigung)online geschlossene Verträge
E-Mailneinschwachgünstige Abos mit kurzer Frist
Online-Brief per Einschreibenneinstark (Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg)Handy, Internet, Strom, Versicherung, Verein, Fitnessstudio
PDF im Copyshop druckennein, aber ein Weg nach draußenstark, wenn als Einschreiben verschicktMiete und Arbeit (eigenhändige Unterschrift)
Online-FaxneinmittelErgänzung, wenn eine Faxnummer bekannt ist

Faustregel: Je teurer eine verpasste Frist wäre, desto wichtiger ist der Nachweis. Ein Streaming-Abo für 10 € kannst du per Button oder E-Mail kündigen. Ein Handyvertrag, der sich sonst um weitere Monate verlängert, gehört auf einen nachweisbaren Weg.

Wann ein Online-Versand nicht reicht

Zwei häufige Fälle verlangen die gesetzliche Schriftform. Dort ist ein Schreiben ohne eigenhändige Unterschrift unwirksam, egal wie es verschickt wurde:

  • Mietvertrag über Wohnraum (§ 568 BGB): Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. Bei mehreren Mietern unterschreiben alle. Details stehen im Ratgeber Kündigung Mietvertrag.
  • Arbeitsvertrag (§ 623 BGB): Kündigung nur auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, Fax oder eine elektronische Signatur sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Für diese beiden Fälle brauchst du ein ausgedrucktes Blatt mit deiner Unterschrift, also Weg 4. Für fast alle anderen Verbraucherverträge funktioniert der Weg ohne Drucker.

Checkliste: So kündigst du ohne Drucker sicher

  1. Frist prüfen: Seit März 2022 sind sich automatisch verlängernde Verbraucherverträge nach der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist kündbar. Alle Fristen stehen im Ratgeber Kündigungsfristen 2026.
  2. Pflichtangaben sammeln: Name, Anschrift, Kundennummer oder Vertragsnummer, gewünschter Kündigungstermin („zum nächstmöglichen Zeitpunkt").
  3. Richtigen Empfänger finden: Die Kündigungsanschrift steht oft nicht auf der Startseite. Eine falsche Adresse kostet im Zweifel die Frist.
  4. Weg mit Nachweis wählen: Button mit Bestätigung oder Einschreiben. Bei wichtigen Verträgen reicht eine bloße E-Mail nicht.
  5. Bestätigung einfordern: Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes. Kommt keine, hilft der Ratgeber Kündigungsbestätigung nicht erhalten.
  6. Belege aufheben: Sendungsnummer, Einlieferungsbeleg, Screenshots und die Bestätigung, bis der Vertrag abgerechnet ist.

FAQ

Häufige Fragen

Ist eine Kündigung ohne Unterschrift gültig?

Ja, wenn für den Vertrag die Textform genügt. Das gilt für die meisten Verbraucherverträge wie Handy, Internet, Strom, Streaming und Fitnessstudio. Erkennbar sein muss nur, wer kündigt. Beim Wohnraummietvertrag und beim Arbeitsvertrag ist dagegen eine eigenhändige Unterschrift Pflicht.

Darf der Anbieter auf einem unterschriebenen Brief bestehen?

Bei Verbraucherverträgen, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, nein. Eine AGB-Klausel, die mehr als die Textform verlangt, ist nach § 309 Nr. 13 BGB unwirksam. Eine Kündigung per E-Mail, Online-Formular oder per Brief ohne eigenhändige Unterschrift ist dann wirksam.

Wie beweise ich, dass meine Kündigung angekommen ist?

Am besten mit einem Einschreiben. Beim Einwurf-Einschreiben sind Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg ein starkes Indiz für den Zugang, den Inhalt des Briefs belegen sie aber nicht. Beim Kündigungsbutton ist die Eingangsbestätigung des Anbieters dein Nachweis. Eine normale E-Mail oder ein einfacher Brief beweisen den Zugang dagegen kaum.

Kann ich eine Kündigung vom Handy aus per Post verschicken?

Ja. Online-Briefdienste nehmen dein Schreiben am Handy entgegen, drucken es aus und geben es bei der Post auf. Der Kündigungsgenerator erstellt das Schreiben dabei gleich mit und verschickt es auf Wunsch per Einschreiben.

Was mache ich beim Mietvertrag ohne Drucker?

Erstelle die Kündigung als PDF und lass sie im Copyshop, in der Bibliothek oder bei Freunden ausdrucken. Unterschreibe eigenhändig und schicke den Brief per Einschreiben an den Vermieter. Eine Kündigung per E-Mail oder ein Online-Brief ohne deine Unterschrift reicht beim Wohnraummietvertrag nicht.

Fazit: Kein Drucker ist kein Grund, die Frist zu verpassen

Für die allermeisten Verträge brauchst du keinen Drucker. Prüfe zuerst, ob es einen Kündigungsbutton gibt. Bei wichtigen Verträgen wählst du einen Weg mit Nachweis, am einfachsten einen Brief per Einschreiben über einen Online-Dienst. Nur Miet- und Arbeitsverträge brauchen dein eigenhändig unterschriebenes Papier. Wenn du das Schreiben nicht selbst aufsetzen und die Anschrift nicht suchen willst, erstellt der Kündigungsgenerator die Kündigung in wenigen Minuten und verschickt sie für dich.

Live · Sofort startklar

Kündigung jetzt erstellen

In 2 Minuten erledigt — wir verschicken für dich.

Kein Account nötigDSGVO-konform14 Tage Geld-zurück