Für Mieter, die ihre Wohnung kündigen

Mietvertrag kündigen als Mieter — Vorlage mit gesetzlicher 3-Monats-Frist

Als Mieter kannst du ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats kündigen (§ 573c BGB), unabhängig davon, wie lange du bereits in der Wohnung wohnst; die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen und von allen im Mietvertrag genannten Mietern eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB) — E-Mail und mündliche Kündigung sind unwirksam.

Quelle: § 568, § 573c BGB

Das Mietverhältnis zu beenden ist eines der häufigsten rechtlichen Alltagsgeschäfte in Deutschland — und trotzdem werden dabei regelmäßig Fehler gemacht, die dazu führen, dass die Kündigung nicht zum gewünschten Termin wirksam wird. Wer als Mieter eine Wohnung kündigen möchte, muss nicht unbedingt einen Anwalt einschalten, sollte aber die gesetzlichen Vorgaben aus §§ 568 und 573c BGB kennen und das Schreiben formell sauber aufsetzen. Die häufigsten Stolpersteine sind das Verkennen der Drei-Tage-Zugangsregel und das Vergessen der Unterschrift aller Mieter. Für Mieter gilt eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Arbeitsrecht, wo die Betriebszugehörigkeit die Frist beeinflusst. Ob du ein Jahr oder zwanzig Jahre in derselben Wohnung gelebt hast: Als Mieter hast du immer drei Monate Frist, die zum Ablauf eines Kalendermonats laufen. Entscheidend ist, dass deine Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats zugeht, damit die Frist mit diesem Monat beginnt. Geht das Schreiben erst am vierten Werktag oder später ein, verschiebt sich der Fristbeginn auf den nächsten Monat — das Mietverhältnis verlängert sich um einen ganzen Monat. Ein konkretes Beispiel: Du möchtest zum 31. Oktober ausziehen. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des August zugehen — je nach Lage der Feiertage und Wochenenden typischerweise bis zum 4. oder 5. August. Geht das Schreiben erst am 10. August ein, beginnt die Drei-Monats-Frist erst im September, und der frühestmögliche Auszug wäre der 30. November. Es lohnt sich also, das Schreiben deutlich vor dem dritten Werktag abzuschicken und nicht auf den letzten Drücker zu warten. § 568 BGB schreibt für die Kündigung die Schriftform vor. Eine mündliche Kündigung, eine Nachricht per E-Mail oder eine WhatsApp sind nach geltendem Recht unwirksam. Das Kündigungsschreiben muss handschriftlich unterschrieben und im Original beim Vermieter ankommen. Leben in der Wohnung mehrere Personen, die alle Mieter sind, müssen grundsätzlich alle das Schreiben unterzeichnen — eine einzelne Unterschrift reicht nicht aus, um das gemeinsame Mietverhältnis zu beenden. Das Schreiben sollte folgende Elemente enthalten: Absender mit vollständiger Anschrift, Empfänger (Vermieter oder Hausverwaltung), die genaue Adresse der Mietwohnung, das gewünschte Mietende-Datum, eine eindeutige Kündigungserklärung, eine Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung sowie Datum und Unterschrift aller Mieter. Den sicheren Zugang beim Vermieter stellst du am besten mit einem Einwurf-Einschreiben sicher. Alternativ kann die Kündigung persönlich übergeben werden — lass dir in diesem Fall sofort eine Empfangsbestätigung mit Datum und Unterschrift des Empfängers ausstellen. Wer das Schreiben ohne Nachweis in den Briefkasten wirft, riskiert, im Streitfall den Zugangszeitpunkt nicht beweisen zu können. Nach dem Eingang der Kündigung hast du Anspruch auf eine Wohnungsabnahme durch den Vermieter, bei der der Zustand der Wohnung schriftlich dokumentiert wird. Bestehe auf einem Übergabeprotokoll mit Datum und Unterschrift beider Parteien — das schützt dich vor späteren Ansprüchen wegen angeblicher Schäden. Organisiere den Termin rechtzeitig vor dem Auszugsdatum, damit genug Zeit bleibt, etwaige Kleinreparaturen noch vor der Abnahme zu erledigen.

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Typische Situation

Diese Punkte tauchen bei mietvertrag als mieter kündigen besonders häufig auf.

  • Du willst deine Mietwohnung kündigen und weißt nicht genau, wie lange die gesetzliche Kündigungsfrist ist
  • Du bist unsicher, ob eine Kündigung per E-Mail reicht oder ob du Papier mit Originalunterschrift brauchst
  • Du wohnst mit einer anderen Person zusammen und fragst dich, ob beide Mieter das Schreiben unterzeichnen müssen
  • Du willst sichergehen, dass das Schreiben den Vermieter rechtzeitig erreicht und die Drei-Monats-Frist korrekt beginnt

So funktioniert es

In 3 Schritten zur fertigen Kündigung.

1

Auszugsdatum und Fristbeginn bestimmen

Berechne drei Monate zurück vom gewünschten Auszugsmonat — die Kündigung muss dem Vermieter bis zum dritten Werktag dieses Monats vorliegen.

2

Kündigungsschreiben erstellen

Fülle Mieter- und Vermieterangaben sowie das Mietende-Datum aus — alle Mieter werden aufgeführt und das Dokument ist sofort als PDF verfügbar.

3

Alle Mieter unterschreiben und nachweisbar zustellen

Alle im Mietvertrag genannten Mieter unterschreiben das Schreiben im Original; Zustellung per Einwurf-Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Drei Monate zum Ablauf eines Kalendermonats, geregelt in § 573c BGB. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange du bereits in der Wohnung wohnst.

Muss ich eine Begründung für die Kündigung angeben?

Nein. Als Mieter darfst du eine unbefristete Wohnung ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Vermieter hingegen braucht für eine Kündigung ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel Eigenbedarf.

Was passiert, wenn nur ein Mieter von zweien kündigt?

Das gemeinsame Mietverhältnis endet nicht — alle im Mietvertrag genannten Mieter sind gemeinsam Vertragspartner und müssen die Kündigung unterzeichnen, damit sie wirksam ist.

Kann der Vermieter meine Kündigung ablehnen?

Bei einer form- und fristgerechten ordentlichen Kündigung durch den Mieter gibt es kein Ablehnungsrecht. Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der Drei-Monats-Frist.

Ist das hier eine Rechtsberatung?

Nein. Diese Seite stellt allgemeine rechtliche Informationen und geprüfte Formulierungsbausteine bereit — sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten, zum Beispiel wenn du fristlos kündigen möchtest oder einen Widerspruch des Vermieters erhältst, empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht.

Bereit, deine Kündigung zu erstellen?

Beantworte ein paar Fragen — dein Kündigungsschreiben nach juristisch geprüfter Vorlage erhältst du sofort als PDF, auf Wunsch versenden wir es per Post oder Einschreiben.

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