Für Mieter, die ihre Wohnung kündigen
Mietvertrag kündigen als Mieter — Vorlage mit gesetzlicher 3-Monats-Frist
Als Mieter kannst du ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats kündigen (§ 573c BGB), unabhängig davon, wie lange du bereits in der Wohnung wohnst; die Kündigung braucht die Schriftform, also die eigenhändige Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter auf Papier oder alternativ eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 568 Abs. 1, §§ 126, 126a BGB) — einfache E-Mail und mündliche Kündigung sind unwirksam.
Quelle: § 568, § 573c BGB
Das Mietverhältnis zu beenden ist eines der häufigsten rechtlichen Alltagsgeschäfte in Deutschland — und trotzdem werden dabei regelmäßig Fehler gemacht, die dazu führen, dass die Kündigung nicht zum gewünschten Termin wirksam wird. Wer als Mieter eine Wohnung kündigen möchte, muss nicht unbedingt einen Anwalt einschalten, sollte aber die gesetzlichen Vorgaben aus §§ 568 und 573c BGB kennen und das Schreiben formell sauber aufsetzen. Die häufigsten Stolpersteine sind das Verkennen der Drei-Tage-Zugangsregel und das Vergessen der Unterschrift aller Mieter. Für Mieter gilt eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Arbeitsrecht, wo die Betriebszugehörigkeit die Frist beeinflusst. Ob du ein Jahr oder zwanzig Jahre in derselben Wohnung gelebt hast: Als Mieter hast du immer drei Monate Frist, die zum Ablauf eines Kalendermonats laufen. Entscheidend ist, dass deine Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats zugeht, damit die Frist mit diesem Monat beginnt. Geht das Schreiben erst am vierten Werktag oder später ein, verschiebt sich der Fristbeginn auf den nächsten Monat — das Mietverhältnis verlängert sich um einen ganzen Monat. Ein konkretes Beispiel: Du möchtest zum 31. Oktober ausziehen. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des August zugehen — je nach Lage der Feiertage und Wochenenden typischerweise bis zum 4. oder 5. August. Geht das Schreiben erst am 10. August ein, beginnt die Drei-Monats-Frist erst im September, und der frühestmögliche Auszug wäre der 30. November. Es lohnt sich also, das Schreiben deutlich vor dem dritten Werktag abzuschicken und nicht auf den letzten Drücker zu warten. § 568 BGB schreibt für die Kündigung die Schriftform vor. Eine mündliche Kündigung, eine Nachricht per E-Mail oder eine WhatsApp sind nach geltendem Recht unwirksam. Das Kündigungsschreiben muss handschriftlich unterschrieben und im Original beim Vermieter ankommen; die einzige Alternative ist ein Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur. Leben in der Wohnung mehrere Personen, die alle Mieter sind, müssen grundsätzlich alle das Schreiben unterzeichnen — eine einzelne Unterschrift reicht nicht aus, um das gemeinsame Mietverhältnis zu beenden. Das Schreiben sollte folgende Elemente enthalten: Absender mit vollständiger Anschrift, Empfänger (Vermieter oder Hausverwaltung), die genaue Adresse der Mietwohnung, das gewünschte Mietende-Datum, eine eindeutige Kündigungserklärung, eine Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung sowie Datum und Unterschrift aller Mieter. Den sicheren Zugang beim Vermieter stellst du am besten mit einem Einwurf-Einschreiben sicher. Alternativ kann die Kündigung persönlich übergeben werden — lass dir in diesem Fall sofort eine Empfangsbestätigung mit Datum und Unterschrift des Empfängers ausstellen. Wer das Schreiben ohne Nachweis in den Briefkasten wirft, riskiert, im Streitfall den Zugangszeitpunkt nicht beweisen zu können. Nach dem Eingang der Kündigung hast du Anspruch auf eine Wohnungsabnahme durch den Vermieter, bei der der Zustand der Wohnung schriftlich dokumentiert wird. Bestehe auf einem Übergabeprotokoll mit Datum und Unterschrift beider Parteien — das schützt dich vor späteren Ansprüchen wegen angeblicher Schäden. Organisiere den Termin rechtzeitig vor dem Auszugsdatum, damit genug Zeit bleibt, etwaige Kleinreparaturen noch vor der Abnahme zu erledigen.
Typische Situation
Diese Punkte tauchen bei mietvertrag als mieter kündigen besonders häufig auf.
- Du willst deine Mietwohnung kündigen und weißt nicht genau, wie lange die gesetzliche Kündigungsfrist ist
- Du bist unsicher, ob eine Kündigung per E-Mail reicht oder ob du Papier mit Originalunterschrift brauchst
- Du wohnst mit einer anderen Person zusammen und fragst dich, ob beide Mieter das Schreiben unterzeichnen müssen
- Du willst sichergehen, dass das Schreiben den Vermieter rechtzeitig erreicht und die Drei-Monats-Frist korrekt beginnt
So funktioniert es
Die wichtigsten Schritte im Überblick.
Auszugsdatum und Fristbeginn bestimmen
Berechne drei Monate zurück vom gewünschten Auszugsmonat — die Kündigung muss dem Vermieter bis zum dritten Werktag dieses Monats vorliegen.
Kündigungsschreiben erstellen
Setze Mieter- und Vermieterangaben sowie das Mietende-Datum auf, führe alle Mieter auf und lass alle eigenhändig auf Papier unterschreiben.
Alle Mieter unterschreiben und nachweisbar zustellen
Alle im Mietvertrag genannten Mieter unterschreiben das Schreiben im Original; Zustellung per Einwurf-Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung.
FAQ
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Drei Monate zum Ablauf eines Kalendermonats, geregelt in § 573c BGB. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange du bereits in der Wohnung wohnst.
Muss ich eine Begründung für die Kündigung angeben?
Nein. Als Mieter darfst du eine unbefristete Wohnung ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Vermieter hingegen braucht für eine Kündigung ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel Eigenbedarf.
Was passiert, wenn nur ein Mieter von zweien kündigt?
Das gemeinsame Mietverhältnis endet nicht — alle im Mietvertrag genannten Mieter sind gemeinsam Vertragspartner und müssen die Kündigung unterzeichnen, damit sie wirksam ist.
Kann der Vermieter meine Kündigung ablehnen?
Bei einer form- und fristgerechten ordentlichen Kündigung durch den Mieter gibt es kein Ablehnungsrecht. Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der Drei-Monats-Frist.
Ist das hier eine Rechtsberatung?
Nein. Diese Seite stellt allgemeine rechtliche Informationen und Formulierungsbeispiele bereit — sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten, zum Beispiel wenn du fristlos kündigen möchtest oder einen Widerspruch des Vermieters erhältst, empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht.
Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB)
Wohnungsmietvertrag: Hier brauchst du deine eigene Unterschrift
Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags ist nur mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier wirksam (alternativ mit qualifizierter elektronischer Signatur). E-Mail, Fax, ein PDF oder ein Brief, der ohne deine Originalunterschrift verschickt wird, reichen nicht. Druck die Kündigung aus, unterschreib sie selbst und gib sie gegen Empfangsbestätigung ab oder schick sie per Einschreiben. Kündigst du als Mieter und stehen mehrere Mieter im Vertrag, müssen alle unterschreiben.