Für Arbeitnehmer vor der Kündigung

Kündigungsfrist Arbeitsvertrag berechnen — gesetzliche Fristen nach § 622 BGB

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats; die in § 622 Abs. 2 BGB geregelten gestaffelten Fristen nach Betriebszugehörigkeit (bis zu sieben Monate) gelten primär für Kündigungen durch den Arbeitgeber und nicht automatisch für Arbeitnehmer, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht das ausdrücklich vor.

Quelle: § 622 BGB

Wer seinen Arbeitsvertrag kündigen will, steht oft vor einer einfach klingenden, in der Praxis aber überraschend komplexen Frage: Wann endet mein Arbeitsverhältnis eigentlich? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, die sich gegenseitig beeinflussen: dem gesetzlichen Mindestrahmen aus § 622 BGB, den Regelungen im individuellen Arbeitsvertrag, einem eventuell geltenden Tarifvertrag und — wenn es um eine Arbeitgeberkündigung geht — der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Diese vier Faktoren zusammen zu überblicken ist der erste Schritt zu einer verlässlichen Planung des Austritts. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt gemäß § 622 Abs. 1 BGB eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen, die zum 15. des Monats oder zum Ende des Kalendermonats eingehalten werden kann. Vier Wochen sind dabei nicht dasselbe wie ein Kalendermonat: Im Oktober mit 31 Tagen sind vier Wochen (28 Tage) kürzer als der volle Monat. Der frühestmögliche Beendigungstermin folgt der Formel: Zugangsdatum plus 28 Tage, dann aufgerundet auf den nächsten zulässigen Stichtag (15. oder Monatsende). Viele Arbeitnehmer rechnen zu grob und wundern sich, warum das Arbeitsverhältnis nicht zum erhofften Datum endet. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das: Überreichst du deine Kündigung am 1. Oktober persönlich, beginnt die Vier-Wochen-Frist sofort. Nach 28 Tagen wäre der 29. Oktober der theoretische Fristablauf. Der nächste zulässige Beendigungstermin ist der 31. Oktober (Monatsende). Geht das Schreiben hingegen erst am 5. Oktober zu, endet die Frist am 2. November — der nächste zulässige Termin wäre dann der 15. November. Die Zeitplanung kann sich also erheblich verschieben, wenn die Übergabe sich um wenige Tage verzögert. § 622 Abs. 2 BGB sieht gestaffelte Fristen vor, die mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers wachsen: nach zwei Jahren Beschäftigung einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren zwei Monate, nach acht Jahren drei Monate, nach zehn Jahren vier Monate, nach zwölf Jahren fünf Monate, nach fünfzehn Jahren sechs Monate und nach zwanzig Jahren sieben Monate. Diese verlängerten Fristen richten sich jedoch an den Arbeitgeber, nicht automatisch an den Arbeitnehmer. Wer also nach 15 Jahren kündigt, ist grundsätzlich weiterhin an vier Wochen Frist gebunden — es sei denn, der Arbeitsvertrag regelt ausdrücklich, dass diese verlängerten Fristen wechselseitig gelten. Neben dem gesetzlichen Rahmen ist der Blick in den eigenen Arbeitsvertrag unerlässlich. Tarifliche Regelungen können die gesetzlichen Fristen überschreiben — typischerweise zugunsten des Arbeitnehmers. Auch betriebliche Vereinbarungen sind möglich. Im Zweifel gilt: Arbeitsvertrag und etwaigen Tarifvertrag lesen, Frist nach der gesetzlichen Formel berechnen, den nächsten zulässigen Beendigungstermin bestimmen und das genaue Datum im Kündigungsschreiben ausschreiben. Wer das Datum falsch angibt, macht das Schreiben zwar nicht automatisch unwirksam — eine „fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin" genügt juristisch —, riskiert aber unnötige Rückfragen des Arbeitgebers und vermeidet Missverständnisse am besten durch eine präzise Datumsangabe.

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Typische Situation

Diese Punkte tauchen bei kündigungsfrist berechnen besonders häufig auf.

  • Du willst kündigen, weißt aber nicht genau, wie lange die gesetzliche Frist ist und wann das Arbeitsverhältnis endet
  • Du fragst dich, ob die langen gestaffelten Fristen aus § 622 Abs. 2 BGB auch für dich als Arbeitnehmer gelten
  • Dein Arbeitsvertrag enthält eine andere Frist als das Gesetz, und du bist unsicher, welche davon bindend ist
  • Du möchtest das genaue Austrittsdatum kennen, bevor du deinen nächsten Jobbeginn festlegst

So funktioniert es

In 3 Schritten zur fertigen Kündigung.

1

Vertrag und Tarifvertrag prüfen

Lies den Kündigungsfrist-Abschnitt in deinem Arbeitsvertrag und prüfe, ob ein Tarifvertrag gilt — dieser kann die gesetzliche Frist überschreiben.

2

Frist berechnen und Datum bestimmen

Zähle ab dem geplanten Zugangsdatum deiner Kündigung vier Wochen (oder die vertraglich vereinbarte Frist) und wähle den nächsten 15. oder Monatsende als Austrittstermin.

3

Kündigungsschreiben mit korrektem Datum erstellen

Trage das berechnete Datum in das Kündigungsschreiben ein — das fertige PDF enthält alle Pflichtangaben und ist sofort unterschriftsbereit.

FAQ

Häufige Fragen

Gelten die langen Fristen aus § 622 Abs. 2 BGB auch für Arbeitnehmer?

Grundsätzlich nein. Die gestaffelten Fristen nach Betriebszugehörigkeit richten sich an den Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer gilt die Grundfrist von vier Wochen — es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält ausdrücklich eine längere Frist auch für die Arbeitnehmerseite.

Was ist der Unterschied zwischen vier Wochen und einem Monat Kündigungsfrist?

Vier Wochen sind immer 28 Tage. Ein Kalendermonat hat je nach Monat 28 bis 31 Tage. Bei der Vier-Wochen-Frist endet die Frist daher häufig vor dem Monatsende — der nächste zulässige Beendigungstermin verschiebt sich dann auf den 15. oder letzten Tag des Monats.

Kann ich auf die Kündigungsfrist verzichten?

Nicht einseitig. Du kannst deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten — das ermöglicht eine einvernehmliche Beendigung zu jedem Termin. Der Aufhebungsvertrag bedarf ebenfalls der Schriftform und birgt Risiken beim Arbeitslosengeld.

Was passiert, wenn ich eine zu kurze Frist im Schreiben angebe?

Das Schreiben bleibt trotzdem wirksam. Es gilt dann als Kündigung zum nächstmöglichen Termin nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Frist. Eine klare Formulierung mit dem richtigen Datum vermeidet aber Missverständnisse.

Ist das hier eine Rechtsberatung?

Nein. Diese Seite erläutert allgemeine gesetzliche Regelungen und stellt rechtlich geprüfte Formulierungsbausteine bereit — sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deiner persönlichen Situation, etwa wenn du dir unsicher bist, ob ein Tarifvertrag gilt oder welche Frist in deinem Vertrag bindend ist, wende dich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder die Rechtsschutzstelle deiner Gewerkschaft.

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