Für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben
Kündigung vom Arbeitgeber erhalten — Fristen prüfen und nächste Schritte
Wenn du eine Kündigung vom Arbeitgeber erhältst, gilt nach § 622 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist, die mit der Betriebszugehörigkeit steigt — von einem Monat (bis 2 Jahre) bis zu sieben Monaten (ab 20 Jahre). Die Kündigung muss nach § 623 BGB zwingend schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen. Du hast drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben, falls du die Kündigung für unwirksam hältst.
Quelle: § 622 BGB, § 623 BGB, § 4 KSchG
Eine Kündigung vom Arbeitgeber zu erhalten gehört zu den belastendsten Situationen im Berufsleben. Häufig geht damit ein Gefühl der Überrumpelung einher — und genau in diesem Moment müssen klare Entscheidungen getroffen werden, für die wenig Zeit bleibt. Denn das Arbeitsrecht setzt dir enge Fristen: Wer innerhalb von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage erhebt, verliert das Recht, die Kündigung anzufechten — selbst wenn sie formell oder inhaltlich fehlerhaft war. Der erste Schritt nach Erhalt einer Kündigung: Ruhig bleiben, das Schreiben genau lesen und systematisch die wichtigsten Punkte prüfen. Beginne mit der Form. Nach § 623 BGB ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwingend schriftlich zu erklären und muss eigenhändig vom Arbeitgeber oder einem zeichnungsberechtigten Vertreter unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS oder als eingescannte PDF ist rechtlich unwirksam — auch wenn der Inhalt identisch wäre. Formfehler solltest du sofort schriftlich rügen. Als nächstes prüfe die Kündigungsfrist. Für Arbeitgeberkündigungen gelten nach § 622 Abs. 2 BGB gestaffelte Mindestfristen: bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Monatsende; ab 5 Jahren: 2 Monate; ab 8 Jahren: 3 Monate; ab 10 Jahren: 4 Monate; ab 12 Jahren: 5 Monate; ab 15 Jahren: 6 Monate; ab 20 Jahren: 7 Monate. Tarifvertragliche oder einzelvertraglich vereinbarte längere Fristen gehen vor. Berechne anhand dieser Staffelung, ob die in deiner Kündigung genannte Frist der Realität entspricht. Eine zu kurze Kündigungsfrist macht die Kündigung zwar nicht insgesamt unwirksam, berechtigt dich aber, bis zum richtigen Termin zu bleiben — und dein Gehalt bis dahin zu erhalten. Dann: Gilt das Kündigungsschutzgesetz in deinem Fall? Das KSchG greift nur, wenn du seit mehr als sechs Monaten im Betrieb beschäftigt bist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter (§ 23 KSchG) hat. Wenn das KSchG gilt, muss der Arbeitgeber die Kündigung sozial rechtfertigen können — durch betriebliche, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe. Eine Kündigung ohne ausreichenden Grund kann das Arbeitsgericht für unwirksam erklären. Wenn du die Kündigung für unwirksam hältst, musst du innerhalb von drei Wochen ab Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen (§ 4 KSchG). Diese Frist ist eine Ausschlussfrist — danach gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, selbst bei offensichtlichen Fehlern. Kontaktiere deshalb sofort eine Gewerkschaft, deine Rechtsschutzversicherung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Manchmal ist eine Eigenkündigung zum früheren Termin sinnvoll: Wenn du bereits einen neuen Arbeitgeber hast, der möchte, dass du früher anfängst als das Ende deiner Kündigungsfrist, kannst du selbst kündigen oder mit dem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag verhandeln. Auch hierfür steht dir diese Vorlage zur Verfügung. Beachte dabei: Ein Aufhebungsvertrag hat möglicherweise Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld — lass ihn vor Unterzeichnung rechtlich prüfen.
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Typische Situation
Diese Punkte tauchen bei erhaltene kündigung prüfen besonders häufig auf.
- Du hast eine schriftliche Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten
- Du möchtest die Kündigungsfrist nach § 622 BGB und die Formalien der Kündigung prüfen
- Du überlegst, ob du gegen die Kündigung vorgehst oder einen früheren Termin vereinbarst
- Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft
So funktioniert es
In 3 Schritten zur fertigen Kündigung.
Formale Wirksamkeit und Kündigungsfrist prüfen
Prüfe: Ist die Kündigung schriftlich und eigenhändig unterschrieben (§ 623 BGB)? Stimmt die Kündigungsfrist mit § 622 Abs. 2 BGB überein? Notiere das Zugangsdatum — die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage beginnt ab diesem Tag.
Optionen abwägen und Beratung einholen
Prüfe, ob das KSchG anwendbar ist (Betriebsgröße, Betriebszugehörigkeit >6 Monate). Wende dich innerhalb der ersten Woche an Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, um deine Handlungsoptionen zu klären.
Ggf. eigene Kündigung zum früheren Termin einreichen
Wenn du früher wechseln möchtest, erstelle eine Eigenkündigung zum frühestmöglichen Termin oder verhandle einen Aufhebungsvertrag. Lass den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung rechtlich prüfen — er kann Einfluss auf das Arbeitslosengeld haben.
FAQ
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Arbeitgeber eine kürzere Kündigungsfrist als gesetzlich vorgesehen angegeben hat?
Die zu kurze Frist ändert den Kündigungstermin — die Kündigung wird zum nächsten gesetzlich zulässigen Termin wirksam. Du musst nicht früher gehen und hast Anspruch auf Lohn bis zum richtigen Termin. Weise den Arbeitgeber schriftlich auf die korrekte Frist hin.
Verliere ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige, um früher beim neuen Arbeitgeber anzufangen?
Eine Eigenkündigung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von bis zu zwölf Wochen führen, wenn kein wichtiger Grund vorlag. Wenn du einen neuen Arbeitsvertrag nachweisen kannst, entfällt die Sperre oft oder wird verkürzt. Kläre das vor der Eigenkündigung mit der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt.
Kann der Arbeitgeber die Kündigung mündlich oder per E-Mail aussprechen?
Nein. Nach § 623 BGB ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist unwirksam. Widerspreche ihr unverzüglich schriftlich und dokumentiere den Vorgang.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, den der Arbeitgeber vorlegt?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur durch beiderseitiges Einverständnis zustande. Du bist nicht verpflichtet zu unterschreiben. Unterschreibe nichts unter Zeitdruck. Ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf Kündigungsschutz, Abfindung und Arbeitslosengeld haben — immer anwaltlich prüfen lassen.
Ist diese Information eine Rechtsberatung für meinen Fall?
Nein. Diese Seite stellt allgemeine rechtliche Informationen und Textbausteine bereit und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gerade bei Arbeitgeberkündigungen sind Erfolgsaussichten und konkrete Fristen sehr einzelfallabhängig. Wende dich innerhalb der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung unbedingt an eine Gewerkschaft, deine Rechtsschutzversicherung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht — die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ist nicht verlängerbar.
Bereit, deine Kündigung zu erstellen?
Beantworte ein paar Fragen — dein Kündigungsschreiben nach juristisch geprüfter Vorlage erhältst du sofort als PDF, auf Wunsch versenden wir es per Post oder Einschreiben.
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