Heimvertrag kündigen
Du möchtest einen Heimvertrag kündigen – sei es für dich selbst oder für ein Familienmitglied? Heimverträge, also Verträge über die Unterbringung in einem Pflegeheim oder betreuten Wohnheim, unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sowie den Vorgaben des SGB XI. Die gute Nachricht: Das Gesetz gibt Bewohnern und ihren Angehörigen starke Rechte an die Hand. Grundsätzlich ist eine Kündigung des Heimvertrags mit einer Frist von einem Monat möglich. In bestimmten Ausnahmesituationen, etwa beim Tod des Bewohners, bei einem Umzug in ein anderes Heim oder bei einem schwerwiegenden Mangel in der Pflege, gelten verkürzte Fristen oder ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben klar formuliert ist und alle notwendigen Angaben enthält. Unser Generator hilft dir, dieses sensible Dokument sorgfältig und korrekt zu erstellen.
So kündigst du Heimvertrag in 6 Schritten
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