Handwerkskammer kündigen
Du möchtest aus der Handwerkskammer austreten? Wichtig zu wissen: Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist für selbstständige Handwerker und handwerksähnliche Betriebe gesetzlich vorgeschrieben. Eine freiwillige Kündigung der Handwerkskammer-Mitgliedschaft ist daher nicht möglich – die Mitgliedschaft endet automatisch mit der Gewerbeabmeldung oder der Löschung aus der Handwerksrolle. Wenn du deinen Betrieb aufgibst oder in ein anderes Zuständigkeitsgebiet umziehst, wird die Pflichtmitgliedschaft von Amts wegen beendet. Unser Kündigungsgenerator kann dir dabei helfen, das notwendige Schreiben zur Gewerbeabmeldung oder Löschung aus der Handwerksrolle aufzusetzen, damit alles formal korrekt abläuft.
So kündigst du Handwerkskammer in 6 Schritten
Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.