e-wie-einfach kündigen

E WIE EINFACH ist ein Strom- und Gasanbieter, der zu E.ON gehört und Tarife für Privatkunden anbietet. Wenn du deinen E WIE EINFACH-Vertrag kündigen möchtest, hängt die Vorgehensweise von deinem Tarif ab. Günstige Sondertarife haben in der Regel eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von sechs Wochen vor Ablauf. Grundversorgungsverträge können mit kürzerer Frist gekündigt werden. Erhöht E WIE EINFACH die Preise, hast du ein Sonderkündigungsrecht: Du kannst dann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung außerordentlich kündigen – wirksam zu dem Datum, ab dem die neue Preisstufe gilt. Alternativ kannst du beim Wechsel zu einem neuen Anbieter die Kündigung oft delegieren. Mit unserem Generator erstellst du dein Schreiben schnell und rechtssicher.

e-wie-einfach jetzt kündigen
2 Minuten
DSGVO-konform

So kündigst du e-wie-einfach in 6 Schritten

Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.

1

Vertragsdaten bereithalten

Notiere Kundennummer, Zählernummer und das Ende deiner aktuellen Vertragslaufzeit.

2

Kündigungsart wählen

Entscheide zwischen ordentlicher Kündigung (zum Vertragsende) oder Sonderkündigung (bei Preiserhöhung).

3

Schreiben erstellen

Erstelle dein Kündigungsschreiben mit unserem Generator.

4

Angaben überprüfen

Prüfe alle Angaben, besonders Kundennummer und Zählerstand.

5

Kündigung versenden

Sende das Schreiben per Einschreiben an E WIE EINFACH.

6

Neuen Anbieter beauftragen

Melde dich beim Wunsch-Anbieter an – dieser übernimmt oft die Abmeldung.

Kündigungsfrist bei e-wie-einfach

E WIE EINFACH-Sondertarife haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von sechs Wochen vor Vertragsende. Grundversorgungsverträge können mit kürzerer Frist gekündigt werden. Bei Preiserhöhungen steht ein Sonderkündigungsrecht zu – innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe. Bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Kündigung schriftlich per Einschreiben empfohlen.

Verkürzte Kündigungsfristen seit 2022

Seit dem 1. März 2022 gilt das reformierte Verbrauchervertragsrecht: Verträge, die sich nach der Erst-Laufzeit automatisch verlängern würden, sind seitdem jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar. Das betrifft auch e-wie-einfach. Eine komplette Liste aller Fristen findest du im Artikel Kündigungsfristen 2026.

Sonderkündigungsrecht bei e-wie-einfach

In manchen Situationen musst du nicht auf das reguläre Vertragsende warten. Ein Sonderkündigungsrecht greift unter anderem bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter (6 Wochen Sonderkündigungsrecht ab Mitteilung), bei einem Umzug an einen Ort, an dem e-wie-einfach nicht liefern kann, bei dauerhaften Leistungsstörungen oder bei einer einseitigen Vertragsänderung. Die rechtlichen Details erklären wir im Artikel Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung.

Warum e-wie-einfach mit uns kündigen?

  • Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
  • Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
  • Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
  • Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.

Rechtssicher kündigen — wichtige Grundlagen

Damit deine Kündigung bei e-wie-einfach rechtlich wasserdicht ist, solltest du drei Dinge beachten. Die richtige Form — meist Textform nach § 126b BGB. Eine Kündigung per Einschreiben gibt dir im Streitfall den besten Zugangsnachweis. Die richtigen Pflichtangaben — eine fertige Kündigungs-Vorlage zeigt, was mindestens rein muss. Und die Unterscheidung von Kündigung und Widerruf: ein Widerruf gilt nur innerhalb der 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss.

Häufige Fragen zu e-wie-einfach

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei E WIE EINFACH?

In Sondertarifen beträgt die Frist in der Regel sechs Wochen vor Vertragsende, in der Grundversorgung meist zwei Wochen.

Kann ich bei einer Preiserhöhung sonderkündigen?

Ja, bei einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst innerhalb von vier Wochen außerordentlich kündigen.

Übernimmt mein neuer Anbieter die Kündigung?

Viele Stromanbieter übernehmen beim Wechsel die Kündigung beim alten Anbieter.

Was passiert beim Umzug?

Bei einem Umzug kannst du außerordentlich kündigen, wenn E WIE EINFACH am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.

Wie lese ich den Zähler ab?

Der Zählerstand findet sich auf dem Zähler in deinem Keller, Flur oder Hauswirtschaftsraum.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Sondertarife haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.

Bereit, e-wie-einfach zu kündigen?

Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.

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