DREWAG kündigen
DREWAG ist der regionale Energie- und Wasserversorger Dresdens und versorgt Haushalte und Unternehmen mit Strom, Gas, Wärme und Wasser. Wenn du deinen DREWAG-Vertrag kündigen möchtest, hängt die Vorgehensweise von deiner Tarifart ab. Grundversorgungsverträge können mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Sonderverträge haben in der Regel eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen vor Ablauf. Erhöht DREWAG die Preise, hast du ein Sonderkündigungsrecht: Du kannst dann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung außerordentlich kündigen – mit dem Datum, zu dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Mit unserem Generator erstellst du dein Schreiben in wenigen Schritten.
So kündigst du DREWAG in 6 Schritten
Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.
Vertrag und Kundennummer bereithalten
Suche deinen Vertrag heraus und notiere Kundennummer, Vertragsnummer und Vertragsende.
Kündigungsart wählen
Entscheide, ob du ordentlich (zum Vertragsende) oder außerordentlich (bei Preiserhöhung) kündigen möchtest.
Schreiben erstellen
Nutze unseren Generator für ein vollständiges Kündigungsschreiben.
Angaben prüfen
Überprüfe alle Angaben, insbesondere Kundennummer und Zählerstand.
Kündigung versenden
Sende das Schreiben per Einschreiben an DREWAG.
Neuen Anbieter informieren
Melde dich beim neuen Energieanbieter an – dieser übernimmt häufig die Ummeldung.
Kündigungsfrist bei DREWAG
DREWAG-Grundversorgungsverträge können mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Sonderverträge haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen vor Vertragsende. Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen. Bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Die Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Warum DREWAG mit uns kündigen?
- Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
- Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
- Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
- Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.
Häufige Fragen zu DREWAG
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei DREWAG?▾
Im Grundversorgungstarif zwei Wochen zum Monatsende, in Sonderverträgen vier bis sechs Wochen vor Vertragsende.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sonderkündigen?▾
Ja, bei einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst innerhalb von vier Wochen außerordentlich kündigen.
Muss ich selbst den Zählerstand ablesen?▾
Ja, du solltest den aktuellen Zählerstand beim Anbieterwechsel mitteilen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt.
Übernimmt mein neuer Anbieter die Kündigung?▾
Viele Stromanbieter übernehmen beim Wechsel die Kündigung beim alten Anbieter. Frage deinen neuen Anbieter danach.
Was passiert beim Umzug?▾
Bei einem Umzug kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn DREWAG am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?▾
Sonderverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Grundversorgungsverträge haben keine Mindestlaufzeit.
Bereit, DREWAG zu kündigen?
Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.
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