DKV Zahnzusatzversicherung kündigen
Du möchtest deine DKV Zahnzusatzversicherung kündigen? Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG bietet verschiedene Zahnzusatzversicherungen an, die Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie absichern. Zahnzusatzversicherungen können in der Regel einfacher und kurzfristiger als eine private Krankenvollversicherung gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Bei einer Beitragserhöhung besteht außerdem ein Sonderkündigungsrecht. Beachte, dass nach der Kündigung laufende Behandlungen nicht mehr über die DKV abgerechnet werden können. Mit dieser Anleitung kannst du deine DKV Zahnzusatzversicherung unkompliziert und fristgerecht kündigen.
So kündigst du DKV Zahnzusatzversicherung in 6 Schritten
Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.
Versicherungsscheinnummer ermitteln
Suche deinen Versicherungsschein heraus und notiere die Versicherungsscheinnummer und das Vertragsende.
Laufende Behandlungen prüfen
Prüfe, ob aktuell Zahnbehandlungen laufen, die du noch über die DKV abrechnen möchtest. Diese sollten vor der Kündigung abgeschlossen werden.
Kündigungsfrist beachten
Die Kündigung muss 1 bis 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres bei DKV eingegangen sein.
Sonderkündigungsrecht prüfen
Bei einer Beitragserhöhung hast du das Recht, innerhalb eines Monats außerordentlich zu kündigen.
Kündigungsschreiben erstellen
Verfasse ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Versicherungsscheinnummer, Namen, Adresse und Kündigungstermin.
Kündigung per Einschreiben senden
Sende das Schreiben per Einschreiben an DKV. Bewahre alle Unterlagen auf.
Kündigungsfrist bei DKV Zahnzusatzversicherung
Die DKV Zahnzusatzversicherung kann zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von 1 bis 3 Monaten ordentlich gekündigt werden. Bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats. Laufende Zahnbehandlungen sollten vor der Kündigung abgeschlossen werden, da nach dem Vertragsende keine Erstattungen mehr erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben eingereicht werden.
Warum DKV Zahnzusatzversicherung mit uns kündigen?
- Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
- Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
- Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
- Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.
Häufige Fragen zu DKV Zahnzusatzversicherung
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der DKV Zahnzusatzversicherung?▾
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Prüfe deine genauen Vertragsbedingungen.
Kann ich die Zahnzusatzversicherung separat von der Krankenvollversicherung kündigen?▾
Ja, Zahnzusatzversicherungen können in der Regel separat und unabhängig von anderen Versicherungen bei DKV gekündigt werden.
Was passiert mit laufenden Behandlungen nach der Kündigung?▾
Nach dem Vertragsende werden keine neuen Behandlungen mehr erstattet. Bereits begonnene Behandlungen können je nach Versicherungsbedingungen noch abgerechnet werden.
Wann sollte ich meine Zahnzusatzversicherung kündigen?▾
Kündige erst, wenn du bereits eine neue Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hast, um lückenlos versichert zu bleiben.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?▾
Deine Versicherungsscheinnummer, vollständiger Name, Adresse und der gewünschte Kündigungstermin.
Bekomme ich Beiträge zurück?▾
Bereit, DKV Zahnzusatzversicherung zu kündigen?
Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.
Jetzt Kündigung starten