Deutsche Zöliakie Gesellschaft kündigen
Du möchtest deine Mitgliedschaft bei der Deutschen Zöliakie Gesellschaft (DZG) kündigen? Die DZG ist ein gemeinnütziger Patientenverband, der Menschen mit Zöliakie und Glutenunverträglichkeit unterstützt. Mitgliedschaften in Patientenorganisationen können in der Regel jährlich mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Jahresende gekündigt werden. Prüfe deine Mitgliedsbedingungen für die genaue Frist. Mit unserem Kündigungsschreiben kannst du die Kündigung schnell und formgerecht einreichen.
So kündigst du Deutsche Zöliakie Gesellschaft in 6 Schritten
Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.
Mitgliedsnummer und Beitrittsdatum prüfen
Deine Mitgliedsnummer findest du auf dem Mitgliedsausweis oder auf Rechnungen der DZG.
Kündigungsfrist ermitteln
Prüfe in deinen Mitgliedsbedingungen oder auf der DZG-Website, welche Kündigungsfrist gilt. Üblicherweise sind es sechs Wochen zum Jahresende.
Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung beenden
Denke daran, den Dauerauftrag bei deiner Bank oder die Einzugsermächtigung zu widerrufen, damit keine weiteren Beiträge abgebucht werden.
Kündigungsschreiben erstellen
Erstelle das Schreiben mit Mitgliedsnummer, Name, Adresse und dem Kündigungsdatum zum Jahresende.
Kündigung einreichen
Sende das Schreiben per Brief oder E-Mail an die Deutsche Zöliakie Gesellschaft.
Bestätigung und letzte Spendenquittung sichern
Kündigungsfrist bei Deutsche Zöliakie Gesellschaft
Mitgliedschaften bei der Deutschen Zöliakie Gesellschaft können in der Regel zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen schriftlich beendet werden. Bereits geleistete Jahresbeiträge werden nicht erstattet. Gleichzeitig sollte die Einzugsermächtigung oder der Dauerauftrag bei der Bank widerrufen werden.
Warum Deutsche Zöliakie Gesellschaft mit uns kündigen?
- Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
- Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
- Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
- Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.
Häufige Fragen zu Deutsche Zöliakie Gesellschaft
Wann kann ich bei der DZG kündigen?▾
In der Regel zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen. Prüfe deine Mitgliedsbedingungen für die genaue Frist.
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?▾
Nein, du musst keinen Grund nennen. Ein einfaches Schreiben mit deiner Mitgliedsnummer und dem Beendigungswunsch reicht aus.
Bekomme ich bezahlte Beiträge zurück?▾
Bereits geleistete Jahresbeiträge werden in der Regel nicht erstattet. Zukünftige Beiträge werden eingestellt.
Verliere ich den Zugang zu DZG-Materialien?▾
Nach der Kündigung hast du keinen Anspruch mehr auf Mitgliederservices wie Zeitschriften oder spezielle Beratungsleistungen.
Wie beende ich den automatischen Einzug?▾
Widerrufe die Einzugsermächtigung direkt bei der DZG und informiere zusätzlich deine Bank, damit keine weiteren Abbuchungen erfolgen.
Kann ich später wieder Mitglied werden?▾
Ja, du kannst jederzeit wieder der DZG beitreten. Kontaktiere dazu die Geschäftsstelle.
Bereit, Deutsche Zöliakie Gesellschaft zu kündigen?
Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.
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