Deutsche Vermögensberatung kündigen
Du möchtest einen Vertrag mit der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) kündigen? Die DVAG vermittelt verschiedene Finanz- und Versicherungsprodukte. Die Kündigung richtet sich nach dem jeweiligen Produkt: Bei Versicherungen gelten die entsprechenden Versicherungsfristen, bei Bankprodukten die Bankbedingungen und bei Beratungsverträgen individuelle Vereinbarungen. Klärste zunächst, welche Verträge du bei der DVAG hast, und erstelle dann für jeden Vertrag ein gesondertes Kündigungsschreiben. Unser Generator hilft dir dabei, alle wichtigen Angaben korrekt aufzuführen.
So kündigst du Deutsche Vermögensberatung in 6 Schritten
Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.
Vertragsart identifizieren
Prüfe, welche Verträge du über die DVAG abgeschlossen hast. Handelt es sich um Versicherungen, Bankprodukte oder Beratungsverträge?
Vertragsnummern und Konditionen prüfen
Suche die Vertragsnummern und die jeweiligen Kündigungsfristen aus deinen Vertragsunterlagen heraus.
Passende Kündigungsfristen einhalten
Achte darauf, die für jedes Produkt geltenden Fristen einzuhalten. Versicherungen haben meist drei Monate, Konten oft keine Frist.
Getrennte Kündigungsschreiben erstellen
Erstelle für jeden Vertrag ein eigenes Schreiben mit Vertragsnummer, Vertragsart und Kündigungsdatum.
Kündigungen einreichen
Sende die Schreiben per Einschreiben an die DVAG. Adressiere jede Kündigung an die richtige Stelle.
Bestätigungen sichern
Kündigungsfrist bei Deutsche Vermögensberatung
Verträge, die über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) abgeschlossen wurden, unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Versicherungen haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Vertragsende. Bankprodukte können oft jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich und nachweisbar direkt an den jeweiligen Vertragspartner gerichtet werden.
Warum Deutsche Vermögensberatung mit uns kündigen?
- Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
- Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
- Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
- Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.
Häufige Fragen zu Deutsche Vermögensberatung
Welche Kündigungsfristen gelten bei der DVAG?▾
Das hängt vom jeweiligen Produkt ab. Versicherungen haben meist drei Monate Frist vor dem Vertragsende. Konten können oft jederzeit gekündigt werden.
Kann ich alle DVAG-Verträge gleichzeitig kündigen?▾
Ja, aber erstelle für jeden Vertrag ein separates Schreiben, da unterschiedliche Fristen und Ansprechpartner gelten können.
An wen richte ich die Kündigung?▾
Die Kündigung richtet sich je nach Produkt an den jeweiligen Vertragspartner (Versicherungsgesellschaft, Bank). Der DVAG-Berater ist nur Vermittler.
Gibt es Sonderkündigungsrechte?▾
Ja, bei Beitragserhöhungen oder nach einem Versicherungsfall hast du bei Versicherungsverträgen ein Sonderkündigungsrecht.
Bekomme ich Geld zurück?▾
Das hängt vom jeweiligen Produkt ab. Bei Lebensversicherungen gibt es einen Rückkaufswert, bei Sachversicherungen anteilige Beitragserstattungen.
Kann ich meinen DVAG-Berater wechseln statt kündigen?▾
Bereit, Deutsche Vermögensberatung zu kündigen?
Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.
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