BGHW kündigen
Du fragst dich, ob du die BGHW — Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik — kündigen kannst? Die BGHW ist eine gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen im Handel und in der Warenlogistik. Wie bei allen Berufsgenossenschaften gilt: Die Mitgliedschaft ist eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft und kann nicht einfach gekündigt werden. Solange dein Unternehmen im zuständigen Wirtschaftszweig tätig ist, besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft. Eine Abmeldung bei der BGHW ist nur in Sonderfällen möglich — etwa bei Betriebsaufgabe oder wenn der Betrieb in einen anderen Zuständigkeitsbereich wechselt. In diesen Situationen unterstützt dich unser Kündigungsgenerator dabei, das Abmeldeschreiben korrekt und nachweisbar zu formulieren und zu versenden.
So kündigst du BGHW in 6 Schritten
Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.