Telekom per E-Mail kündigen — geht das überhaupt?
Ja, du kannst deinen Telekom-Vertrag per E-Mail kündigen — und das ist rechtlich vollständig wirksam. Der Grund liegt im Gesetz: Nach § 126b BGB ist für eine Kündigung in Textform ausreichend. Textform bedeutet, dass die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger lesbar gemacht wird und den Absender erkennen lässt. Eine E-Mail erfüllt diese Anforderungen.
Seit der TKG-Reform 2021 kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, einen Online-Kündigungsweg bereitzustellen (§ 52 TKG). Die Telekom hat dafür ein Formular auf ihrer Website eingerichtet. E-Mail und Online-Formular stehen dir also beide zur Verfügung — welchen Weg du wählst, bleibt dir überlassen.
Wichtiger Hinweis vorab: Eine E-Mail ist kein Einschreiben. Du hast keinen belastbaren Zustellnachweis, wenn die Telekom den Eingang bestreitet. Fordere deshalb immer eine Lesebestätigung an und mache einen Screenshot deiner gesendeten Mail mit Datum. Für den maximalen Schutz empfiehlt sich ein zusätzliches Einschreiben — der Kündigungsgenerator verschickt dein Schreiben optional per Einschreiben Einwurf, damit du einen belastbaren Nachweis hast.
Telekom per E-Mail kündigen — Schritt für Schritt
Der schnellste Weg zur wirksamen Kündigung per E-Mail:
- Kundennummer und Vertragsnummer auf der letzten Rechnung heraussuchen
- E-Mail nach der Vorlage weiter unten im Artikel ausfüllen
- Lesebestätigung im E-Mail-Programm aktivieren
- Mail an kuendigung@telekom.de schicken
- Screenshot der gesendeten Mail mit Datum und Uhrzeit machen
- Alternativ: Formular auf telekom.de/hilfe/vertragsverwaltung/kuendigen nutzen — Bestätigungs-E-Mail danach sorgfältig speichern
- Innerhalb von 14 Tagen solltest du eine Bestätigung von der Telekom erhalten
Offizielle E-Mail-Adresse und Online-Formular der Telekom
Die Telekom stellt für Kündigungen folgende Wege bereit:
- E-Mail: kuendigung@telekom.de
- Online-Formular: telekom.de/hilfe/vertragsverwaltung/kuendigen
- Schriftlich per Post: Deutsche Telekom AG, Postfach 2000, 53105 Bonn
- Per Fax: 0800 33 01003 (kostenlos)
Das Online-Formular auf telekom.de hat den Vorteil, dass du nach dem Absenden sofort eine Bestätigungs-E-Mail erhältst. Das ist ein stärkeres Indiz für den Zugang als eine einfache E-Mail. Wenn du das Formular nutzt, speichere die Bestätigungs-E-Mail unbedingt ab.
Bei der E-Mail-Kündigung an kuendigung@telekom.de solltest du die automatische Lesebestätigung in deinem E-Mail-Programm aktivieren. Auch wenn die Telekom die Bestätigung nicht immer zurücksendet, zeigt ein Screenshot der gesendeten Mail mit Zeitstempel, dass du die Mail abgeschickt hast.
Welche Daten müssen in die Kündigungs-E-Mail?
Damit die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann und wirksam ist, müssen folgende Angaben in der E-Mail enthalten sein:
- Vollständiger Name des Vertragspartners
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Geburtsdatum — zur eindeutigen Identifikation
- Kundennummer (steht auf der Rechnung)
- Vertragsnummer (auf der Rechnung, beginnt oft mit einer langen Ziffernfolge)
- Rufnummer(n), die zum Vertrag gehören
- Gewünschtes Kündigungsdatum — entweder zum nächstmöglichen Termin oder zu einem konkreten Datum
- Unterschrift — bei E-Mail reicht der vollständige Name am Ende der Mail
Formuliere außerdem klar, welchen Vertrag du kündigst. Hast du mehrere Verträge bei der Telekom (z. B. Mobilfunk und DSL), musst du jeden separat kündigen — eine Kündigung gilt nicht automatisch für alle.
Mustervorlage — kompletter E-Mail-Text zum Kopieren
Du kannst die folgende Vorlage direkt kopieren und mit deinen Daten ausfüllen:
Betreff: Kündigung meines Telekom-Vertrags — Kundennummer [KUNDENNUMMER] An: kuendigung@telekom.de Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Telekom-Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Meine Vertragsdaten: Name: [VORNAME NACHNAME] Anschrift: [STRASSE HAUSNUMMER, PLZ ORT] Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ] Kundennummer: [KUNDENNUMMER] Vertragsnummer: [VERTRAGSNUMMER] Rufnummer(n): [+49 ...] Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich per E-Mail. Ich bitte um Zusendung des Sperrcodes (PUK/Portierungs-PIN) für eine eventuelle Rufnummermitnahme. Mit freundlichen Grüßen, [VORNAME NACHNAME] [DATUM]
Passe den Text an, wenn du ein konkretes Enddatum angeben willst — ersetze dann „zum nächstmöglichen Termin" durch das genaue Datum (z. B. „zum 31.05.2026").
Kündigungsfristen je Vertragsart
Die Fristen hängen von der Vertragsart und dem Abschlussdatum ab. Seit der TKG-Reform 2021 gelten für neue Verträge deutlich kürzere Fristen.
Mobilfunk (z. B. MagentaMobil)
Für Mobilfunkverträge, die nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, gilt:
- Mindestlaufzeit maximal 24 Monate
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit: monatlich kündbar mit einem Monat Frist
- Keine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate mehr
Für ältere Verträge (vor Dezember 2021) können andere Fristen gelten — prüfe deine Vertragsunterlagen oder frage beim Telekom-Kundenservice nach.
Festnetz und DSL (MagentaZuhause)
MagentaZuhause-Verträge (Festnetz + Internet) haben typischerweise:
- Mindestlaufzeit 24 Monate
- Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende nach Ablauf der Mindestlaufzeit
- Verträge vor 2021 können noch eine Verlängerung um 12 Monate und eine Frist von 3 Monaten enthalten
MagentaTV
Für MagentaTV-Verträge gilt in der Regel:
- Mindestlaufzeit 24 Monate
- Kündigungsfrist 1 Monat zum Vertragsende
- Nach Ablauf: monatlich kündbar mit 1 Monat Frist
MagentaZuhause Hybrid (Festnetz + Mobilfunk-Backup)
Hybrid-Verträge kombinieren Festnetz-DSL mit LTE-Backup. Für die Kündigung gelten dieselben Fristen wie für reguläre MagentaZuhause-Verträge. Kündige den Hauptvertrag — der Hybrid-Anteil endet automatisch mit.
Wo findest du deine genaue Frist? Auf deiner Rechnung steht das Vertragsende oder du rufst die 0800 33 01000 (kostenlos) an. Im Telekom-Kundenportal (mein.telekom.de) findest du unter „Meine Verträge" alle Laufzeiten. Beachte: Das angezeigte Datum ist das Vertragsende, nicht das Datum bis zu dem du kündigen musst. Du musst die Kündigung rechtzeitig vor diesem Datum abschicken — je nach Frist einen Monat früher oder mehr.
Sonderkündigungsrechte — wann du früher raus kommst
In bestimmten Situationen kannst du deinen Telekom-Vertrag außerordentlich kündigen — also vor Ablauf der regulären Laufzeit. Wichtig: Du musst das Sonderkündigungsrecht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausüben.
Umzug an einen nicht versorgten Ort (§ 60 TKG)
Wenn du in eine Region umziehst, in der die Telekom ihren vertraglich vereinbarten Dienst nicht anbieten kann (kein Festnetz, kein DSL mit der vereinbarten Mindestgeschwindigkeit), hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das ist in § 60 TKG geregelt. Du musst nachweisen, dass am neuen Wohnort keine gleichwertige Versorgung möglich ist — z. B. durch eine Verfügbarkeitsprüfung auf telekom.de.
Preiserhöhung
Erhöht die Telekom den monatlichen Preis deines Vertrags ohne gleichwertige Gegenleistung, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss innerhalb von drei Monaten nach Ankündigung der Erhöhung erfolgen. In deiner Kündigungs-E-Mail gibst du als Grund die Preiserhöhung mit Datum und Betrag an.
Anhaltende technische Störung
Wenn ein Dienst länger als sieben aufeinanderfolgende Tage oder wiederholt ausfällt, kannst du nach § 58 TKG eine Minderung der Rechnung oder — bei erheblicher Beeinträchtigung — eine außerordentliche Kündigung verlangen. Wichtig: Melde die Störung immer zuerst offiziell bei der Telekom (Störungshotline 0800 33 01000), damit der Beginn dokumentiert ist.
Kündigung per Einschreiben — der sichere Weg
E-Mail ohne Nachweis? Der Kündigungsgenerator erstellt dein Schreiben und verschickt es optional per Einschreiben Einwurf — so hast du einen belastbaren Zustellnachweis.
Kündigung erstellen →Was passiert nach dem Versand der E-Mail?
Nach dem Absenden deiner Kündigung an kuendigung@telekom.de solltest du innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Bestätigung erhalten. Die Bestätigung kommt in der Regel per E-Mail und enthält das bestätigte Vertragsende.
Kommt keine Bestätigung? Hake nach — entweder erneut per E-Mail oder telefonisch unter 0800 33 01000. Manchmal landen Kündigungs-E-Mails im Spam oder werden nicht korrekt bearbeitet.
Wichtig: Fordere in deiner E-Mail ausdrücklich einen Sperrcode (Portierungs-PIN) an, wenn du deine Rufnummer mitnehmen möchtest. Dieser Code wird benötigt, um die Nummer zum neuen Anbieter zu übertragen.
Rufnummermitnahme — so funktioniert die Portierung
Wenn du deine Telekom-Rufnummer behalten und zu einem anderen Anbieter mitnehmen willst, ist das mit der Kündigung allein nicht erledigt. Die Portierung ist ein separater Prozess.
- Fordere bei der Telekom den Portierungs-PIN (auch Sperrcode genannt) an — am besten direkt in deiner Kündigungs-E-Mail oder per Anruf bei der Hotline
- Gib beim neuen Anbieter beim Vertragsabschluss die Rufnummer und den Portierungs-PIN an
- Der neue Anbieter initiiert die Portierung — das dauert in der Regel 1-3 Werktage
- Beachte: Die Portierung muss vor dem Vertragsende bei der Telekom beantragt sein. Nach Vertragsende kann die Nummer nicht mehr portiert werden
Eine Portierung ist nach § 46 TKG kostenlos. Wenn die Telekom eine Gebühr verlangen sollte, widerspreche dem schriftlich.
Weitere Informationen zur Kündigung von Internetverträgen findest du in unserem Artikel Internet kündigen — Fristen und Anbieter im Überblick.
Häufige Fehler bei der Telekom-Kündigung per E-Mail
Diese Fehler führen dazu, dass eine Kündigung nicht wirksam ist oder sich verzögert:
Kein eindeutiges Kündigungsdatum
„Ich möchte kündigen" ohne Datum reicht nicht aus. Schreibe immer entweder „zum nächstmöglichen Termin" oder ein konkretes Datum. Ohne Datumsangabe kann die Telekom deine Kündigung als unvollständig zurückweisen.
Fehlende Kundennummer
Ohne Kundennummer kann die Telekom deine Kündigung nicht eindeutig einem Vertrag zuordnen. Schau auf die letzte Rechnung oder in das Telekom-Kundenportal unter mein.telekom.de.
E-Mail ohne Lesebestätigung und ohne Screenshot
Eine E-Mail ist kein Einschreiben. Der Zugang kann bestritten werden. Aktiviere die Lesebestätigung in deinem E-Mail-Programm und mache einen Screenshot der gesendeten Mail mit Zeitstempel. Noch sicherer: ein zusätzliches Einschreiben als Nachweis.
Kündigung zu spät absenden
Wenn dein Vertrag z. B. am 30. Juni endet und die Frist 1 Monat beträgt, musst du die Kündigung so absenden, dass sie spätestens am 30. Mai zugegangen ist. Schick die Mail lieber eine Woche früher.
Mehrere Verträge — nur einen gekündigt
Wenn du Mobilfunk und DSL bei der Telekom hast, sind das zwei separate Verträge. Jeder muss separat gekündigt werden. In einer Mail kannst du beide kündigen, aber dann beide explizit benennen (mit jeweiliger Vertragsnummer).
Eskalation: Wenn die Telekom nicht reagiert oder die Kündigung ablehnt
In seltenen Fällen reagiert die Telekom nicht auf die Kündigung oder bestätigt sie nicht. Folgende Schritte helfen:
Schriftliche Erinnerung
Schick nach 14 Tagen ohne Bestätigung eine zweite E-Mail mit dem Betreff „Erinnerung: Kündigung Kundennummer [X] — bitte bestätigen". Dokumentiere diese zweite Mail ebenfalls mit Datum und Screenshot.
Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes hilft bei Streitigkeiten mit Telekommunikationsanbietern — oft kostenlos oder gegen eine geringe Beratungsgebühr. Unter verbraucherzentrale.de findest du die Kontaktdaten der nächsten Beratungsstelle.
Bundesnetzagentur Schlichtungsstelle
Für Streitigkeiten mit Telekommunikationsanbietern ist die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zuständig. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos. Du kannst online einen Schlichtungsantrag stellen unter bundesnetzagentur.de/schlichtung. Voraussetzung: Du musst zuerst versucht haben, den Streit direkt mit der Telekom zu klären.
Informationen zur Kündigung per Einschreiben und warum das in manchen Fällen die sicherere Wahl ist, findest du in unserem Artikel Kündigung per Einschreiben — wann es notwendig ist und wie es geht.
Handyvertrag kündigen — Besonderheiten beim Mobilfunk
Bei der Kündigung eines Telekom-Mobilfunkvertrags gibt es ein paar Punkte, die du kennen solltest:
- SIM-Karte zurückschicken: Die Telekom kann nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangen — prüfe deine Vertragsunterlagen
- Ratenzahlung für Geräte: Wenn du ein Smartphone auf Raten über die Telekom finanziert hast, läuft dieser Vertrag unabhängig vom Mobilfunkvertrag weiter. Beide müssen separat behandelt werden
- Prepaid-Karte: Prepaid-Karten haben keinen Vertrag — du kannst das Guthaben aufbrauchen und die Karte einfach nicht mehr aufladen
Ausführliche Informationen zum Thema findest du in unserem Artikel Handyvertrag kündigen — Fristen, Sonderkündigungsrecht und Rufnummermitnahme.
Kündigung per E-Mail vs. Einschreiben — ein Vergleich
Du hast bei der Telekom grundsätzlich die Wahl zwischen verschiedenen Kündigungswegen. Hier ist ein direkter Vergleich, damit du die richtige Entscheidung triffst:
Kündigung per E-Mail
- Vorteil: Schnell, kostenlos, kein Gang zur Post
- Vorteil: Sofortige Dokumentation durch gesendete Mail im Postausgang
- Nachteil: Kein gesetzlich anerkannter Zustellnachweis
- Nachteil: Die Telekom könnte den Eingang theoretisch bestreiten
- Empfehlung: Immer Lesebestätigung anfordern und Screenshot machen
Online-Formular auf telekom.de
- Vorteil: Sofortige Bestätigungs-E-Mail nach Absenden
- Vorteil: Strukturierter Prozess — alle Pflichtfelder sind vorgegeben
- Nachteil: Kein gesetzlich anerkannter Zustellnachweis
- Empfehlung: Bestätigungs-E-Mail sorgfältig speichern
Kündigung per Einschreiben
- Vorteil: Einschreiben Einwurf liefert Einwurfbeleg als Nachweis
- Vorteil: Rechtssicherster Weg — vom Gericht anerkannt
- Nachteil: Kosten (ca. 2,50 € für Einschreiben Einwurf)
- Nachteil: Gang zur Post oder Einwurf in Briefkasten nötig
- Empfehlung: Immer dann, wenn du sicher sein willst oder wenn es um viel geht (z. B. Sonderkündigung, langer Restvertrag)
Die Faustregel: Für eine reguläre Kündigung zum Vertragsende reicht die E-Mail in den meisten Fällen aus — wenn du alle Belege aufbewahrst. Für Sonderkündigungen oder wenn du bereits Probleme mit der Telekom hattest, ist das Einschreiben die sicherere Wahl. Details dazu findest du in unserem Artikel Kündigung per Einschreiben — wann es notwendig ist.
DSL kündigen und gleichzeitig zum neuen Anbieter wechseln
Wenn du deinen Telekom-DSL-Vertrag kündigst, weil du zu einem anderen Anbieter wechselst, gibt es einen wichtigen Ablauf zu beachten:
- Neuen Vertrag zuerst abschließen: Schließe beim neuen Anbieter den Vertrag ab und nenne ihm deinen Telekom-Vertrag. Viele Anbieter (z. B. O2, Vodafone, 1&1) übernehmen die Kündigung beim alten Anbieter in deinem Namen — das nennt sich Anbieterwechsel nach § 56 TKG
- Selbst kündigen, wenn kein Wechselservice angeboten wird: Kündige dann direkt per E-Mail oder Online-Formular bei der Telekom
- Schalttermin beachten: Der neue Anbieter koordiniert in der Regel den Schalttermin so, dass du möglichst keine Unterbrechung hast. Trotzdem kann es zu einer kurzen Downtime kommen
- Telekom-Router zurückgeben: Wenn du einen Telekom-Router (Speedport) gemietet hast, musst du ihn nach Vertragsende zurückschicken. Kaufgeräte behältst du natürlich
Tipp: Kündige nicht, bevor der neue Anbieter dir einen Schalttermin bestätigt hat. Sonst stehst du für einige Wochen ohne Internet da.
Ein weiterer Punkt: Wenn du mit MagentaTV oder einem TV-Zusatzpaket bei der Telekom bist, kündige dieses Paket separat. Es läuft nicht automatisch mit dem DSL-Vertrag aus, sondern hat seine eigene Laufzeit und Frist.
Kündigung in 2 Minuten — rechtssicher
Daten eingeben, Schreiben generieren, per Einschreiben verschicken lassen. Kein Papierkram.
Kündigung erstellen →Häufige Fragen zur Telekom-Kündigung per E-Mail
Ist eine Kündigung per E-Mail bei der Telekom rechtsgültig?
Ja. Nach § 126b BGB ist Textform für eine Kündigung ausreichend, und eine E-Mail erfüllt die Anforderungen der Textform. Die Telekom akzeptiert Kündigungen per E-Mail an kuendigung@telekom.de. Achte darauf, alle Pflichtangaben (Kundennummer, Vertragsnummer, Rufnummer, Kündigungsdatum) zu nennen.
Wie lange dauert es, bis ich eine Bestätigung bekomme?
Die Telekom bestätigt Kündigungen in der Regel innerhalb von 14 Tagen schriftlich. Wenn du nach zwei Wochen keine Antwort erhalten hast, schick eine Erinnerungsmail oder ruf die kostenlose Hotline 0800 33 01000 an.
Kann ich mehrere Verträge in einer E-Mail kündigen?
Ja, das ist möglich. Nenne in der E-Mail alle Vertragsnummern und Rufnummern, die du kündigen möchtest, und gib für jeden Vertrag das gewünschte Kündigungsdatum an. Wenn du verschiedene Fristen hast, führe das für jeden Vertrag separat auf.
Was ist, wenn ich kein Bestätigungs-E-Mail bekomme?
Hake nach zwei Wochen nach. Schick erneut eine E-Mail an kuendigung@telekom.de oder ruf an. Bewahre deine ursprüngliche Kündigungs-E-Mail mit Datum auf — sie ist dein Nachweis, dass du die Kündigung form- und fristgerecht abgeschickt hast. Noch sicherer bist du, wenn du zusätzlich per Einschreiben kündigst.
Kann ich die Kündigung per E-Mail widerrufen?
Ja, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kannst du die Kündigung zurücknehmen — aber nur, wenn die Telekom einverstanden ist. Die Rücknahme muss ebenfalls in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen und bedarf der Zustimmung der Telekom. Ein automatisches Widerrufsrecht gibt es für Kündigungen nicht — das Widerrufsrecht (14 Tage) gilt nur beim Vertragsabschluss.
Gilt die Kündigung auch, wenn ich keine Lesebestätigung erhalte?
Ja. Eine Kündigung per E-Mail ist auch ohne Lesebestätigung wirksam, sobald sie im Postfach der Telekom angekommen ist — das ist der sogenannte Zugang der Erklärung nach § 130 BGB. Die fehlende Lesebestätigung bedeutet nur, dass du keinen Beweis für den Eingang hast, falls es zu einem Streit kommt. Deshalb: immer Screenshot der gesendeten Mail machen und aufbewahren.
Kann ich auch im Telekom-Kundencenter kündigen?
Ja. Du kannst in einem Telekom-Shop persönlich kündigen. Dort bekommst du eine unterschriebene Bestätigung direkt mit — das ist vom Nachweis her sogar sicherer als die E-Mail. Alternativ kannst du dich per Telefon (0800 33 01000, kostenlos) an den Kundenservice wenden. Eine telefonische Kündigung ist jedoch heikel, weil du keinen schriftlichen Beleg hast — bestehe auf einer schriftlichen Bestätigung per Post oder E-Mail und notiere dir Datum, Uhrzeit und den Namen des Mitarbeiters.



