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Kündigungsgenerator18 Min. LesezeitVeröffentlicht: 19. April 2026

Stromanbieter wechseln 2026 — Komplett-Ratgeber: Kündigung, Vergleich & Wechsel

Von der Kündigungsgenerator Redaktion·Geprüft auf Rechtsstand 2026
Stromrechnung auf Holzschreibtisch mit Taschenrechner und Smartphone — Stromanbieter wechseln

Warum ein Anbieterwechsel so viel Geld spart

Der Strommarkt in Deutschland ist wettbewerbsintensiv — über 1.000 Anbieter buhlen um dich als Kunden. Das bedeutet: Wer regelmäßig wechselt oder zumindest den Preis neu verhandelt, zahlt deutlich weniger als jemand, der jahrelang beim selben Anbieter bleibt.

Laut Bundesnetzagentur liegt die Preisspreizung zwischen dem günstigsten Sondertarif und der teuren Grundversorgung regelmäßig bei 20–40 % — in einem Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch können das 300–500 Euro pro Jahr sein. Ein Wechsel kostet dich einmal 30 Minuten und zahlt sich sofort aus.

Aber: Ein Wechsel ohne Vorbereitung kann teuer werden. Wer zum falschen Zeitpunkt kündigt, Bonusbedingungen übersieht oder die falsche Zählernummer angibt, riskiert Zusatzkosten oder Versorgungslücken. Dieser Ratgeber erklärt alles, was du wissen musst — von der ersten Preisrecherche bis zum Zählerstand bei der Ummeldung.

Wann lohnt sich ein Wechsel wirklich?

Die erste Frage vor jeder Kündigung: Lohnt sich der Wechsel überhaupt, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Preisvergleich: Verivox, Check24 & Co.

Für den Preisvergleich gibt es in Deutschland drei verlässliche Portale:

  • Verivox (verivox.de/strom) — gilt als besonders unabhängig und zeigt auch kleinere Regionalanbieter
  • Check24 (check24.de/strom) — größte Reichweite, oft mit exklusiven Tarifen und Cashback-Aktionen
  • Stromauskunft.de — fokussiert auf Ökostrom-Tarife, gut für Nachhaltigkeitsvergleiche

Gib bei jedem Portal deinen tatsächlichen Jahresverbrauch in kWh ein — den findest du auf deiner letzten Jahresabrechnung. Schätze nicht; eine falsche Zahl verzerrt den Vergleich erheblich. Richtwerte als Orientierung: Single-Haushalt rund 1.500–2.000 kWh, Zweipersonen-Haushalt 2.500–3.000 kWh, Vierköpfige Familie 4.000–5.000 kWh.

Wichtig beim Vergleich: Filtere auf Tarife ohne Vorkasse und mit Preisgarantie, wenn du Planungssicherheit willst. Günstige Tarife ohne jede Garantie können nach wenigen Monaten massiv teurer werden.

Wann der Wechselzeitpunkt günstig ist

Für Neukunden schalten viele Anbieter ihre besten Tarife zum Jahresanfang (Januar–März) und zum Herbst (Oktober–November) frei — das sind traditionell starke Werbezeiträume. Außerdem: Wenn dein aktueller Vertrag sowieso ausläuft, ist der Wechsel die logische Konsequenz. Nutze die auslaufende Mindestlaufzeit aktiv als Anlass für einen Neuvergleich.

Du hast entschieden zu wechseln? Dann brauchst du zuerst die Kündigung des alten Vertrags. → Jetzt Kündigung erstellen beim Kündigungsgenerator

Kündigungsfristen — je nach Tarif sehr unterschiedlich

Die größte Fehlerquelle beim Stromanbieter-Wechsel sind falsch eingeschätzte Fristen. Ein Überblick über die wichtigsten Vertragstypen:

Grundversorgung (§ 36 EnWG)

Die Grundversorgung ist der günstigste Tarif — kürzer als gedacht. Gesetzlich festgelegt gilt hier eine Kündigungsfrist von nur 14 Tagen, jederzeit und ohne Mindestlaufzeit. Das bedeutet: Du kannst heute kündigen und bist in zwei Wochen raus. Kein Jahresrhythmus, keine besonderen Termine.

Bist du in der Grundversorgung? Das erkennst du auf deiner Stromrechnung. Dort steht entweder explizit "Grundversorgung" oder der Name deines örtlichen Grundversorgers. Im Zweifel beim Netzbetreiber deiner Region nachfragen.

Standard-Sonderverträge (1-Jahres-Tarife)

Der häufigste Tarif auf dem Markt: 12 Monate Mindestlaufzeit, 1 Monat Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit oder des Vertragsjahres. Das heißt: Du hast ein Fenster von einem Monat vor dem Vertragsende, in dem du kündigen musst. Verpasst du das Fenster, verlängert sich der Vertrag automatisch — in der Regel um 12 Monate, manchmal aber nur um 1 Monat (steht im Kleingedruckten).

Wichtig: Die Kündigungsfrist beginnt nicht ab dem Tag, an dem du dich erinnerst — sie ist an das Vertragsende gekoppelt. Notiere dir das Vertragsende und setze eine Erinnerung 6 Wochen vorher.

Sonderverträge mit 2 Jahren Mindestlaufzeit

Manche günstige Tarife — besonders Festpreisangebote oder Sonderaktionen — kommen mit 24 Monaten Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist ist in der Regel ebenfalls 1 Monat vor Ende der Mindestlaufzeit. Prüfe das vor dem Abschluss genau: 24 Monate ohne Preisgarantie können ein Risiko sein.

Sonderverträge mit monatlicher Kündigung

Einige flexible Tarife — oft etwas teurer, aber komfortabler — ermöglichen eine monatliche Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Auch reine Monatstarife (ohne Mindestlaufzeit) gibt es, meist aber mit höherem Grundpreis.

5 typische Sondertarife im Vergleich

Der Markt bietet weit mehr als "Standard" und "Öko". Diese fünf Tariftypen begegnen dir am häufigsten:

1. Festpreisgarantie-Tarif

Der Anbieter garantiert dir für eine definierte Laufzeit (häufig 12 oder 24 Monate) einen festen Arbeitspreis pro kWh. Vorteil: Planungssicherheit, keine bösen Überraschungen. Nachteil: Der Preis ist oft etwas höher als beim günstigsten variablen Tarif, und nach Ablauf der Garantie kann es einen starken Preissprung geben. Immer prüfen: Was kostet der Tarif danach? Frist im Kalender notieren.

2. Ökostrom-Tarif

Strom aus erneuerbaren Energien — Wind, Solar, Wasser. Qualitätsunterschiede sind groß: Billige Ökostrom-Tarife kaufen lediglich Herkunftsnachweise aus dem europäischen Ausland, ohne dass echter Strom fließt. Hochwertige Tarife stammen von deutschen Anlagen mit direktem Liefervertrag (oft erkennbar am ok-power oder TÜV-Süd-Zertifikat). Preislich: Meist 1–3 Cent/kWh teurer als konventioneller Strom, aber der Aufpreis hat sich in den letzten Jahren verringert.

3. Heizstrom (Nachtstrom)

Spezieller Tarif für Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe. Der Strom wird in Schwachlastzeiten (nachts) günstig abgerechnet, erfordert aber einen separaten Zähler. Wichtig: Nicht jeder Anbieter bietet Heizstrom an. Beim Wechsel unbedingt prüfen, ob der neue Anbieter Heizstrom für deinen Netzbetreiber liefern kann — sonst fällst du in die Grundversorgung zurück.

4. Einspeisetarif / Eigenstrom-Kombi (Photovoltaik)

Für PV-Anlagenbesitzer: Kombinationsverträge, die Lieferstrom und Einspeisung in einem Paket abwickeln. Komplexer als Standard-Tarife, aber oft effizienter. Beim Wechsel darauf achten, dass der neue Anbieter auch Einspeiseverträge führt und dein Netzbetreiber die Umstellung reibungslos abwickelt.

5. Wärmepumpen-Tarif

Spezieller Tarif für Wärmepumpen-Haushalte, oft mit gesondertem Zähler und günstigerem Arbeitspreis in bestimmten Zeiten. Ähnlich wie Heizstrom: Vor dem Wechsel unbedingt abklären, ob der neue Anbieter Wärmepumpen-Tarife in deinem Netzgebiet anbietet. Steuerbefehle (Sperrzeiten für die Wärmepumpe) kommen vom Netzbetreiber — ein Anbieterwechsel ändert daran nichts.

§ 41 EnWG: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Das wichtigste Verbraucherrecht beim Strom: das Sonderkündigungsrecht nach § 41 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Es gilt für alle Sonderverträge und gibt dir das Recht, den Vertrag fristlos innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen, wenn der Anbieter die Preise erhöht.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht?

Wenn dein Anbieter die Preise erhöht, muss er dich rechtzeitig informieren — in der Regel per Brief oder E-Mail, mindestens 4 Wochen vor der Erhöhung. In diesem Schreiben muss er dich ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ab Zugang dieser Mitteilung hast du das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.

Praktisch: Wenn die Preiserhöhung zum 1. Juni in Kraft tritt und du das Schreiben Anfang April erhältst, kannst du zum 31. Mai kündigen — und ab 1. Juni bei einem günstigeren Anbieter sein. Dein alter Anbieter muss dich so lange weiterversorgen.

Sonderkündigungsrecht auch in der Grundversorgung?

Ja, aber hier greift § 36 EnWG. Grundversorger müssen Preiserhöhungen ebenfalls ankündigen und Kunden auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Grundversorgung ist ohnehin jederzeit mit 14 Tagen kündbar — der Sonderkündigungsschutz ist hier weniger relevant, aber trotzdem vorhanden.

Preiserhöhung erhalten? Nutze dein Sonderkündigungsrecht sofort. → Sonderkündigung erstellen beim Kündigungsgenerator

Wechsel-Service des neuen Anbieters vs. Selbst-Kündigung

Wenn du deinen neuen Anbieter gefunden hast, stehst du vor einer praktischen Entscheidung: Lässt du den neuen Anbieter die Kündigung für dich übernehmen — oder kündigst du selbst?

Wechsel-Service: der neue Anbieter übernimmt alles

Fast alle großen Stromanbieter bieten inzwischen einen kostenlosen Wechsel-Service an. Du schließt einfach den neuen Vertrag ab und gibst an, dass du möchtest, dass der Anbieter die Kündigung bei deinem alten Anbieter einreicht. Er übernimmt dann:

  • Die Kündigung beim alten Anbieter fristgerecht einreichen
  • Den Wechseltermin mit dem Netzbetreiber koordinieren
  • Dich informieren, wenn der Wechsel bestätigt ist

Vorteile: Minimaler Aufwand für dich, keine Fristen-Recherche, der Anbieter haftet für fehlerhafte Kündigung. Nachteil: Du verlierst ein wenig die Kontrolle über den genauen Ablauf und musst darauf vertrauen, dass der neue Anbieter pünktlich handelt.

Selbst kündigen: mehr Kontrolle, aber mehr Aufwand

Du kündigst selbst per Brief oder E-Mail beim alten Anbieter und schließt gleichzeitig beim neuen Anbieter ab, mit einem Starttermin nach deiner Kündigungsfrist. Vorteile: Vollständige Kontrolle, du hast den Kündigungsnachweis direkt in der Hand, keine Abhängigkeit vom Wechsel-Service. Nachteil: Mehr Arbeit, und du musst die Fristen genau im Blick behalten.

Empfehlung: Bei Standard-Tarifen ohne Besonderheiten ist der Wechsel-Service komfortabler. Wenn du ein Sonderkündigungsrecht nutzt (z.B. wegen Preiserhöhung), solltest du selbst kündigen — dann hast du das Datum und den Nachweis direkt in der Hand.

Was du beim Tarif-Wechsel unbedingt beachten musst

Diese vier Punkte werden beim Wechsel am häufigsten übersehen:

1. Vorkasse-Tarife vermeiden

Manche günstige Angebote — besonders von unbekannten Anbietern — verlangen Vorkasse: Du zahlst den Jahresbetrag im Voraus, bevor ein einziger kWh geliefert wird. Das ist legal, aber risikoreich. Geht der Anbieter insolvent (was bei einigen Billig-Anbietern in der Vergangenheit passiert ist), ist das Geld oft weg. Finger weg von Vorkasse-Tarifen, es sei denn, der Anbieter ist bekannt und seriös.

2. Bonusvereinbarungen genau lesen

Viele Tarife locken mit hohen Neukunden-Boni: 200 Euro Cashback, 100 Euro Gutschein, etc. Gut — aber lies das Kleingedruckte. Typische Bedingungen: Bonus wird erst nach 12 Monaten ausgezahlt, Bonus verfällt wenn du vor Ablauf der Mindestlaufzeit wechselst, Bonus setzt aktiven Antrag voraus (nicht automatisch). Notiere dir die Bonus-Bedingungen und setze eine Erinnerung für den Auszahlungstermin.

3. Mindestvertragslaufzeit und Verlängerungsklausel

Steht nach der Mindestlaufzeit eine automatische Verlängerung? Um wie viele Monate verlängert sich der Vertrag, wenn du nicht rechtzeitig kündigst? Das steht in den AGB — nicht immer offensichtlich. Manchmal verlängert sich der Vertrag nach 12 Monaten nur um 1 Monat (günstig für dich), manchmal wieder um 12 Monate (unkomfortabel). Im Zweifel beim Anbieter nachfragen.

4. Preisgarantie-Dauer

Eine Preisgarantie bedeutet: Der Arbeitspreis (Cent/kWh) bleibt für die garantierte Laufzeit stabil. Achtung: Manche Garantien gelten nur für den Arbeitspreis, nicht für den Grundpreis (Euro/Monat). Und: Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind in der Regel von der Garantie ausgenommen — eine legale Ausnahme, die die Garantie teilweise aushöhlt. Prüfe, was genau garantiert ist.

Grundversorgung als Sicherheitsnetz (§ 36 EnWG)

Was passiert, wenn dein neuer Anbieter insolvent geht, die Versorgung einstellt oder die Lieferung nicht pünktlich startet? In diesem Fall springt automatisch die Grundversorgung ein. Das ist gesetzlich geregelt: Der örtliche Grundversorger ist nach § 36 EnWG verpflichtet, jeden Haushaltskunden sofort zu versorgen — ohne vorherigen Vertragsabschluss, ohne Wartezeit, ohne Unterbrechung.

Die Grundversorgung ist teurer als Sondertarife, aber sie ist dein Sicherheitsnetz. Du fällst nicht ins Dunkle, wenn etwas schiefläuft. Sobald du in der Grundversorgung bist, kannst du jederzeit mit 14 Tagen Frist zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Bist du gerade in der Grundversorgung? Dann kannst du heute noch kündigen — 14 Tage Frist. → Kündigung Grundversorgung erstellen

Wechsel-Ablauf Schritt für Schritt

So läuft ein reibungsloser Anbieterwechsel ab:

Schritt 1: Aktuellen Vertrag prüfen

Letzten Stromrechnung heraussuchen: Welcher Anbieter, welcher Tarif, was ist das Vertragsende, welche Kündigungsfrist gilt? Falls du es nicht weißt: Beim aktuellen Anbieter nachfragen oder in den AGB nachlesen.

Schritt 2: Neuen Anbieter auswählen

Vergleichsportale aufrufen (Verivox, Check24), tatsächlichen Jahresverbrauch in kWh eingeben, nach Preisgarantie und seriösen Anbietern filtern, Tarif auswählen.

Schritt 3: Kündigung einreichen

Entweder selbst (Brief, E-Mail, Online-Portal des alten Anbieters) oder über den Wechsel-Service des neuen Anbieters. Bei Sonderkündigung wegen Preiserhöhung: immer selbst, mit schriftlichem Nachweis.

Schritt 4: Aktuellen Zählerstand ablesen und dokumentieren

Am Wechseltag: Zählerstand ablesen, fotografieren, dem alten und neuen Anbieter mitteilen. Das ist wichtig für die Abschlussrechnung des alten Anbieters — und verhindert Streit über die abgerechneten kWh.

Schritt 5: Bestätigung abwarten

Der neue Anbieter bestätigt dir den Lieferbeginn. Ab diesem Datum läuft der neue Vertrag. Der alte Anbieter schickt eine Schlussrechnung — prüfe sie auf Richtigkeit, insbesondere den abgerechneten Zeitraum und den Zählerstand.

Was passiert mit dem Strom während des Wechsels?

Nichts. Der Strom fließt ununterbrochen weiter. Das Netz bleibt dasselbe, der Strom kommt aus derselben Leitung — nur der Liefervertrag wechselt. Ein Techniker muss nicht kommen, kein Zähler wird ausgetauscht (außer in Ausnahmefällen bei Sondertarifen mit separatem Zähler). Der Wechsel ist komplett administrativ.

3 Muster-Vorlagen für die Kündigung

Muster 1: Ordentliche Kündigung (Standard-Sondervertrag)

Kündigung meines Stromliefervertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag
Kundennummer: [Kundennummer]
Zählernummer: [Zählernummer]

fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum [Datum Vertragsende].

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie meines letzten Liefertags.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
[Adresse]
[Datum]

Muster 2: Sonderkündigung bei Preiserhöhung (§ 41 EnWG)

Sonderkündigung gemäß § 41 EnWG wegen Preiserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum des Erhöhungsschreibens] haben Sie mir eine Preiserhöhung
meines Stromtarifs zum [Datum der Erhöhung] mitgeteilt.

Von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 3 EnWG mache ich hiermit Gebrauch.
Ich kündige meinen Stromliefervertrag

Kundennummer: [Kundennummer]
Zählernummer: [Zählernummer]

mit Wirkung zum [Tag vor dem Erhöhungsdatum / letzter Tag vor der Preiserhöhung].

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
[Adresse]
[Datum]

Muster 3: Widerrufserklärung innerhalb von 14 Tagen (neuer Vertrag)

Widerruf meines Stromliefervertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich meinen am [Datum des Vertragsabschlusses] abgeschlossenen
Stromliefervertrag (Auftragsnummer: [Auftragsnummer]) fristgemäß innerhalb der
gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
[Adresse]
[Datum]

Häufige Fehler beim Stromanbieter-Wechsel

Diese Fehler passieren am häufigsten — und jeder von ihnen ist vermeidbar:

1. Doppelkündigung

Du kündigst selbst UND beauftragst gleichzeitig den neuen Anbieter mit dem Wechsel-Service. Ergebnis: Zwei Kündigungen beim alten Anbieter, möglicherweise zu unterschiedlichen Terminen. Das sorgt für Verwirrung und kann zu Versorgungslücken führen. Entweder selbst kündigen oder Wechsel-Service — nicht beides.

2. Falsche oder fehlende Zählernummer

Die Zählernummer (nicht die Kundennummer!) steht auf dem Zähler selbst und auf deiner Stromrechnung. Ohne korrekte Zählernummer kann der neue Anbieter dich nicht beim Netzbetreiber anmelden. Im schlimmsten Fall fällt du zurück in die Grundversorgung. Zählernummer immer zweimal prüfen.

3. Kündigung zu spät eingereicht

Du hast die Kündigungsfrist verpasst und der Vertrag verlängert sich automatisch. Abhilfe: Kündige immer mit einem Puffer von 1–2 Wochen vor Fristablauf. Bei 1 Monat Kündigungsfrist: 6 Wochen vorher aktiv werden.

4. Bonus-Rückforderung vergessen

Du erfüllst alle Bonus-Bedingungen, vergisst aber den aktiven Antrag beim Anbieter — und der Bonus verfällt. Lösung: Bonus-Bedingungen beim Abschluss fotografieren, Erinnerung im Kalender setzen.

5. Wechsel ohne Wissen der Mindestlaufzeit

Du kündigst, wirst aber erst nach dem Wechsel gefragt: "Wussten Sie, dass Ihr Vertrag noch 8 Monate läuft?" Eine vorzeitige Kündigung ohne Sonderkündigungsrecht wird nicht akzeptiert — du bleibst an den Vertrag gebunden. Immer Mindestlaufzeit prüfen bevor du kündigst.

Häufig gestellte Fragen

Kann mir der Strom während des Wechsels abgedreht werden?

Nein. Der Stromfluss wird durch einen Anbieterwechsel nicht unterbrochen. Der physische Strom fließt weiter — es ändert sich nur, wer dir den Liefervertrag und die Rechnung stellt. Selbst wenn der Wechsel aus administrativen Gründen verzögert wird, springt die Grundversorgung automatisch ein.

Wie lange dauert ein Anbieterwechsel?

In der Regel 2–4 Wochen vom Abschluss des neuen Vertrags bis zum Lieferbeginn. Der neue Anbieter meldet dich beim Netzbetreiber an, der Netzbetreiber koordiniert den Wechsel. Der Prozess ist weitgehend automatisiert und du musst nichts aktiv tun.

Was ist, wenn mein alter Anbieter die Kündigung nicht bestätigt?

Schick die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein — dann hast du einen Zustellnachweis. Falls der Anbieter trotzdem bestreitet, die Kündigung erhalten zu haben, ist der Einschreibebeleg dein Beweis. Bei hartnäckigen Fällen: Verbraucherzentrale einschalten.

Kann ich einen Vertrag, den ich gerade abgeschlossen habe, noch widerrufen?

Ja, wenn der Vertrag online oder telefonisch abgeschlossen wurde, hast du 14 Tage Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist kannst du ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail, Fax). Nach 14 Tagen gilt das reguläre Kündigungsrecht.

Was passiert mit meiner Kaution bei Vorkasse-Tarifen?

Bei Insolvenz des Anbieters ist eine Vorkasse-Zahlung häufig verloren — sie zählt als normale Verbindlichkeit im Insolvenzverfahren. Du wirst als Gläubiger eingetragen, aber die Auszahlungsquote liegt oft bei wenigen Prozent. Deshalb: Vorkasse-Tarife vermeiden oder nur bei bekannten, bonitätsstarken Anbietern.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei steigenden Netzentgelten?

Das ist umstritten. Netzentgelte werden nicht vom Anbieter, sondern vom Netzbetreiber festgelegt und an den Kunden weitergegeben. Viele Anbieter schreiben in ihren AGB, dass Netzentgelt-Erhöhungen kein Sonderkündigungsrecht auslösen. Das entspricht der herrschenden Rechtsprechung. Prüfe im Einzelfall deine AGB oder wende dich an die Verbraucherzentrale.

Muss ich bei einem Umzug meinen Stromvertrag kündigen?

Bei einem Umzug hast du oft ein Sonderkündigungsrecht, sofern dein Anbieter am neuen Wohnort keine Belieferung anbietet. Informiere deinen Anbieter frühzeitig über den Umzug — er muss dir mitteilen, ob er am neuen Standort liefern kann. Wenn nicht, ist eine Sonderkündigung möglich. Details dazu findest du in unserem Artikel über Sonderkündigung beim Umzug.

Gibt es Grenzen beim Wechsel — zum Beispiel für Mieter?

Nein. Als Mieter hast du das Recht, deinen eigenen Stromvertrag abzuschließen und den Anbieter frei zu wählen. Der Vermieter darf dir keinen bestimmten Anbieter vorschreiben. Einzige Ausnahme: Mieterstrom-Modelle mit Balkonkraftwerk-Integration, bei denen Sonderregeln gelten können — aber auch dort hast du grundsätzlich das Recht auf Wechsel.

Interne Links für weitere Informationen

Fazit: Wechseln lohnt sich — wenn du es richtig machst

Ein Stromanbieter-Wechsel ist kein Hexenwerk, aber er verlangt ein bisschen Vorbereitung. Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:

  • Vergleiche regelmäßig — mindestens einmal im Jahr oder wenn dein Vertrag ausläuft
  • Kenne deine Fristen — Grundversorgung 14 Tage, Sondervertrag 1 Monat zum Vertragsende
  • Nutze das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen — § 41 EnWG schützt dich
  • Vorkasse-Tarife meiden, Bonusbedingungen lesen, Zählernummer zweimal prüfen
  • Strom fließt während des Wechsels immer weiter — keine Angst vor Versorgungslücken

Wenn du deinen aktuellen Anbieter kündigen möchtest — egal ob ordentlich oder per Sonderkündigung — erstell deine Kündigung jetzt direkt online:

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