Vereine & Spenden · 6 Schritte

Haus und Grund kündigen

Bei Haus & Grund gibt es keine einheitliche Kündigungsfrist — und wer Ihnen eine nennt, ohne nach Ihrem Ortsverein zu fragen, rät. Haus & Grund Deutschland ist der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. mit Sitz in der Anton-Wilhelm-Amo-Straße 33, 10117 Berlin, eingetragen beim AG Berlin-Charlottenburg unter VR 20800 B. Mitglied werden Sie dort aber nicht. Der Verband schreibt selbst: „Werden Sie Mitglied bei Ihrem Haus & Grund-Verein vor Ort“ — und weiter: „840 Haus & Grund-Vereine sind seit über 130 Jahren bundesweit für Eigentümer da und setzen sich engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum ihrer Mitglieder ein.“ Jeder dieser 840 Vereine ist rechtlich eigenständig und hat eine eigene Satzung. Ihre Kündigungsfrist steht dort — und nirgendwo sonst.

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So kündigst du Haus und Grund in 6 Schritten

Einfach, schnell, nach einer an den gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten Vorlage — wir übernehmen den Versand.

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Den eigenen Verein identifizieren

Sehen Sie auf Ihre Beitragsrechnung, den Mitgliedsausweis oder die Lastschriftankündigung. Dort steht der vollständige Vereinsname, meist mit Ortsbezug und dem Zusatz e.V. — zum Beispiel „Haus & Grund Kempten e.V.“ Dieser Verein ist Ihr Vertragspartner, nicht der Zentralverband in Berlin.

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Die Satzung dieses Vereins besorgen

Die meisten Ortsvereine veröffentlichen ihre Satzung als PDF auf ihrer Seite unter hausundgrund.de/verein/<ort>. Suchen Sie dort den Paragrafen zur Beendigung der Mitgliedschaft; er trägt meist die Überschrift Ende der Mitgliedschaft oder steht in § 4 beziehungsweise § 5.

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Frist und Stichtag aus dem Satzungstext ablesen

Achten Sie auf zwei Angaben: zu welchem Termin gekündigt werden kann (fast immer zum Schluss eines Kalenderjahres) und wie viele Monate vorher die Erklärung vorliegen muss. Diese Zahl schwankt zwischen den Vereinen erheblich — belegt sind unter anderem drei und sechs Monate.

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Auf eine Mindestlaufzeit prüfen

Manche Satzungen erlauben den Austritt erst nach einer Mindestdauer. Die Satzung von Haus & Grund Kempten formuliert etwa, der Austritt sei „frühestens zum Schluss jedes Kalenderjahres, das dem Jahre des Eintrittes folgt“ zulässig. Wer im laufenden Jahr eingetreten ist, kommt dort also nicht schon zum nächsten Jahreswechsel heraus.

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Schriftlich erklären und nachweisbar zustellen

Die uns vorliegenden Satzungen verlangen durchgehend eine schriftliche Erklärung, teils ausdrücklich an den Vorstand. Setzen Sie das Schreiben unterschrieben auf und senden Sie es per Einwurf-Einschreiben, damit Sie den fristgerechten Zugang belegen können.

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Bestätigung sichern und offene Beiträge im Blick behalten

Lassen Sie sich das Ende der Mitgliedschaft mit Datum bestätigen. Beachten Sie dabei: Bereits entstandene Beitragsforderungen bleiben bestehen — die Satzung von Haus & Grund Traunstein hält ausdrücklich fest, dass Verbindlichkeiten durch den Austritt „nicht berührt“ werden.

Kündigungsfrist bei Haus und Grund

Haus & Grund ist keine Organisation, sondern ein Verbund. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zu jeder Kündigung. An der Spitze steht Haus & Grund Deutschland — Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., Anton-Wilhelm-Amo-Straße 33, 10117 Berlin, eingetragen beim AG Berlin-Charlottenburg unter VR 20800 B. Darunter liegen die Vereine, bei denen die Mitgliedschaft tatsächlich besteht. Der Zentralverband beschreibt es selbst so: „Werden Sie Mitglied bei Ihrem Haus & Grund-Verein vor Ort“, und beziffert den Verbund mit den Worten: „840 Haus & Grund-Vereine sind seit über 130 Jahren bundesweit für Eigentümer da und setzen sich engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum ihrer Mitglieder ein.“ Daraus folgt die entscheidende Konsequenz: Jeder dieser 840 Vereine ist ein eigenständiger eingetragener Verein mit eigener Satzung. Die Kündigungsfrist ist keine Eigenschaft der Marke Haus & Grund, sondern eine Bestimmung in der Satzung Ihres Vereins. Es gibt keine Zentralvorgabe, die sie vereinheitlicht. Wie stark die Unterschiede ausfallen, zeigt ein Vergleich von drei Satzungen, die die jeweiligen Vereine selbst veröffentlicht haben. Haus & Grund Traunstein regelt in § 4 Nr. 1: „Die Mitgliedschaft endet: a) durch Austrittserklärung Diese ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Sie ist dem Vorstand spätestens 3 Monate vor Schluss des Kalenderjahres schriftlich zu erklären“. Drei Monate vor Jahresende bedeutet dort den 30. September. Haus & Grund München Süd-Ost bestimmt dagegen: „Die Mitgliedschaft endet: a) durch Austritt. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Er ist spätestens sechs Monate vor Jahresschluss schriftlich anzuzeigen“. Hier ist der Stichtag der 30. Juni — ein volles Vierteljahr früher als in Traunstein. Haus & Grund Kempten kombiniert Frist und Mindestlaufzeit: „Die Mitgliedschaft endet a) durch Austritt. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres, frühestens zum Schluss jedes Kalenderjahres, das dem Jahre des Eintrittes folgt, zulässig. Er ist spätestens drei Monate vor Jahresschluss schriftlich anzuzeigen.“ Die Frist entspricht Traunstein, zusätzlich ist ein Austritt aber erst zum Ende des auf den Eintritt folgenden Kalenderjahres möglich. Diese drei Zitate gelten ausschließlich für die jeweils genannten Vereine. Wir übertragen sie ausdrücklich nicht auf andere Haus & Grund-Vereine, und Sie sollten es auch nicht tun. Sie stehen hier als Beleg dafür, dass die Spanne real ist: Wer die Traunsteiner Frist auf München Süd-Ost anwendet, verpasst den Stichtag um drei Monate und bleibt ein weiteres Jahr Mitglied. So finden Sie Ihre eigene Frist. Erstens: Ihren Verein bestimmen. Beitragsrechnung, Mitgliedsausweis oder Lastschriftankündigung nennen den vollständigen Vereinsnamen mit Ortsbezug. Zweitens: die Satzung dieses Vereins beschaffen. Die Ortsvereine sind unter hausundgrund.de/verein/<ort> mit eigenen Seiten vertreten und stellen die Satzung dort überwiegend als PDF bereit. Drittens: den Paragrafen zum Ende der Mitgliedschaft lesen und die beiden relevanten Angaben herausschreiben — den Termin, zu dem gekündigt werden kann, und die Vorlauffrist. Findet sich nichts, fordern Sie die Satzung schriftlich beim Vorstand an und bitten Sie ausdrücklich um die Angabe der geltenden Kündigungsfrist. Diese Auskunft ist Ihr Beleg, falls die Rechtzeitigkeit später bestritten wird. Zur Form: Alle drei ausgewerteten Satzungen verlangen eine schriftliche Erklärung; die Traunsteiner nennt zusätzlich den Vorstand als Empfänger. Setzen Sie das Schreiben deshalb unterschrieben auf, adressieren Sie es an den Vorstand des Vereins und versenden Sie es per Einwurf-Einschreiben. Bei Fristen, die an den Zugang anknüpfen, ist der Nachweis der Zustellung wichtiger als das Absendedatum. Ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Austritt löscht keine bestehenden Forderungen. Die Traunsteiner Satzung formuliert das ausdrücklich: „Die bereits entstandenen und noch entstehenden Verbindlichkeiten des Mitgliedes gegenüber dem Verein werden durch den Tod, Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes nicht berührt.“ Der Beitrag für das laufende Jahr bleibt also fällig, ebenso etwaige Rückstände. Rechnen Sie damit, dass die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres läuft und der Jahresbeitrag dafür geschuldet ist. Zum Schluss die Kontrolle. Lassen Sie sich den Austritt mit konkretem Beendigungsdatum bestätigen. Prüfen Sie im Folgejahr zum üblichen Beitragstermin, ob noch eingezogen wird; erfolgt eine Abbuchung, widersprechen Sie unter Beifügung Ihrer Austrittserklärung samt Zustellnachweis. Und falls Sie die Vereinsleistungen weiter benötigen, aber umziehen: Eine Mitgliedschaft bei einem anderen Ortsverein ist eine neue Mitgliedschaft, kein Wechsel — die alte müssen Sie nach deren Satzung eigenständig beenden.

Verkürzte Kündigungsfristen seit 2022

Seit dem 1. März 2022 gilt das reformierte Verbrauchervertragsrecht: Verträge, die sich nach der Erst-Laufzeit automatisch verlängern würden, sind seitdem jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar. Das betrifft auch Haus und Grund. Eine komplette Liste aller Fristen findest du im Artikel Kündigungsfristen 2026.

Sonderkündigungsrecht bei Haus und Grund

In manchen Situationen musst du nicht auf das reguläre Vertragsende warten. Ein Sonderkündigungsrecht greift unter anderem bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter (6 Wochen Sonderkündigungsrecht ab Mitteilung), bei einem Umzug an einen Ort, an dem Haus und Grund nicht liefern kann, bei dauerhaften Leistungsstörungen oder bei einer einseitigen Vertragsänderung. Die rechtlichen Details erklären wir im Artikel Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung.

Warum Haus und Grund mit uns kündigen?

  • Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
  • Schreiben nach den gesetzlichen Vorgaben mit allen Pflichtangaben — in unter 2 Minuten.
  • Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
  • Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.

Formgerecht kündigen — wichtige Grundlagen

Damit deine Kündigung bei Haus und Grund rechtlich wasserdicht ist, solltest du drei Dinge beachten. Die richtige Form — meist Textform nach § 126b BGB. Eine Kündigung per Einschreiben gibt dir im Streitfall den besten Zugangsnachweis. Die richtigen Pflichtangaben — eine fertige Kündigungs-Vorlage zeigt, was mindestens rein muss. Und die Unterscheidung von Kündigung und Widerruf: ein Widerruf gilt nur innerhalb der 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss.

FAQ

Häufige Fragen zu Haus und Grund

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Haus & Grund?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, und wir nennen Ihnen hier bewusst keine Zahl, die für alle gelten soll. Die Mitgliedschaft besteht beim örtlichen Verein, und jeder dieser Vereine hat eine eigene Satzung mit eigener Frist. Belegte Beispiele aus drei Satzungen: drei Monate (Traunstein), sechs Monate (München Süd-Ost) und drei Monate mit zusätzlicher Mindestlaufzeit (Kempten). Maßgeblich ist ausschließlich die Satzung Ihres Vereins.

Kann ich beim Zentralverband in Berlin kündigen?

Nein, dort besteht Ihre Mitgliedschaft nicht. Haus & Grund Deutschland ist der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., Anton-Wilhelm-Amo-Straße 33, 10117 Berlin. Der Verband selbst verweist für die Mitgliedschaft auf die Ortsebene: „Werden Sie Mitglied bei Ihrem Haus & Grund-Verein vor Ort“ Ein Kündigungsschreiben nach Berlin erreicht nicht Ihren Vertragspartner und wahrt die Frist nicht.

Wie viele Haus & Grund-Vereine gibt es?

Der Zentralverband nennt die Zahl selbst: „840 Haus & Grund-Vereine sind seit über 130 Jahren bundesweit für Eigentümer da […]“ Diese 840 Vereine sind rechtlich selbstständige eingetragene Vereine mit jeweils eigener Satzung, eigenem Vorstand und eigener Beitragsordnung.

Ein Beispiel: Welche Frist gilt bei Haus & Grund Traunstein?

Deren Satzung bestimmt in § 4 Nr. 1: „Die Mitgliedschaft endet: a) durch Austrittserklärung Diese ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Sie ist dem Vorstand spätestens 3 Monate vor Schluss des Kalenderjahres schriftlich zu erklären“. Für diesen Verein bedeutet das den 30. September als Stichtag. Diese Angabe gilt ausschließlich für Haus & Grund Traunstein e.V.

Und bei Haus & Grund München Süd-Ost?

Dort ist die Frist doppelt so lang. Die Satzung regelt: „Die Mitgliedschaft endet: a) durch Austritt. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Er ist spätestens sechs Monate vor Jahresschluss schriftlich anzuzeigen“. Stichtag ist damit der 30. Juni. Genau dieser Unterschied zu Traunstein zeigt, warum eine allgemeine Auskunft zu Haus & Grund wertlos wäre.

Gibt es Vereine mit Mindestmitgliedschaft?

Ja. Die Satzung von Haus & Grund Kempten enthält beides — Frist und Mindestdauer: „Die Mitgliedschaft endet a) durch Austritt. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres, frühestens zum Schluss jedes Kalenderjahres, das dem Jahre des Eintrittes folgt, zulässig. Er ist spätestens drei Monate vor Jahresschluss schriftlich anzuzeigen.“ Wer 2026 eintritt, kann dort frühestens zum 31.12.2027 austreten.

Ist eine E-Mail ausreichend?

Die drei uns vorliegenden Satzungen verlangen übereinstimmend eine schriftliche Erklärung; die Traunsteiner Satzung nennt zusätzlich den Vorstand als Adressaten. Verfassen Sie die Erklärung deshalb als unterschriebenes Schreiben. Ob Ihr Verein daneben eine E-Mail akzeptiert, ist dessen Entscheidung und keine Grundlage, auf die Sie sich verlassen sollten.

Muss ich den Beitrag für das laufende Jahr noch zahlen?

In aller Regel ja, denn der Austritt wirkt erst zum Jahresende. Die Traunsteiner Satzung stellt darüber hinaus klar: „Die bereits entstandenen und noch entstehenden Verbindlichkeiten des Mitgliedes gegenüber dem Verein werden durch den Tod, Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes nicht berührt.“ Offene Beiträge bleiben also auch nach dem Austritt geschuldet.

Was, wenn ich die Satzung meines Vereins nicht finde?

Fordern Sie sie an. Als Mitglied haben Sie Anspruch darauf, die Satzung zu kennen, nach der Ihre Mitgliedschaft läuft. Fragen Sie schriftlich beim Vorstand nach Satzung und Beitragsordnung und bitten Sie ausdrücklich um die Angabe der geltenden Kündigungsfrist. Bewahren Sie die Antwort auf — sie ist Ihr Beleg, falls es später Streit über die Rechtzeitigkeit gibt.

Warum steht hier keine einheitliche Frist?

Weil es keine gibt. Eine Zahl, die für alle 840 Vereine gälte, ließe sich nur durch Verallgemeinern eines Einzelfalls gewinnen — und genau das wäre falsch, wie der Vergleich Traunstein (drei Monate) gegen München Süd-Ost (sechs Monate) zeigt. Wir nennen deshalb belegte Einzelbeispiele mit Vereinsnamen und den Weg, wie Sie Ihre eigene Frist zuverlässig feststellen.

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