Ein Vertrag mit der ADAC Versicherung AG ist etwas völlig anderes als die ADAC Mitgliedschaft, auch wenn beide dieselbe Hausnummer teilen. Die ADAC Versicherung AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 45842, ansässig in der Hansastraße 19, 80686 München. Der ADAC e.V. an derselben Adresse ist dagegen ein Verein (Vereinsregister 304). Aus dieser Trennung folgt der wichtigste Unterschied für Sie: Für die Police gilt Versicherungsvertragsrecht mit Hauptfälligkeit und Monatsfrist, für die Mitgliedschaft gilt die Vereinssatzung mit Beitragsperiode und Dreimonatsfrist. Wer beides hat, muss zweimal kündigen — an dieselbe Anschrift, aber an zwei verschiedene Rechtsträger und zu zwei verschiedenen Terminen.
Einfach, schnell, nach einer an den gesetzlichen Vorgaben ausgerichteten Vorlage — wir übernehmen den Versand.
1
Hauptfälligkeit im Versicherungsschein nachsehen
Die Hauptfälligkeit ist der Jahrestag, an dem sich Ihr Vertrag verlängert. Der ADAC schreibt dazu: „Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, ob der Vertragsablauf der 01.01. ist.“ Bei den meisten Kfz-Policen ist es der 1. Januar, bei unterjährigen Verträgen ein anderer Monatserster.
2
Einen Monat zurückrechnen — nicht drei
Für Versicherungen gilt Monatsfrist zur Hauptfälligkeit. Der ADAC formuliert: „Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein.“ Bei unterjähriger Hauptfälligkeit gilt dieselbe Monatsfrist, nur zu Ihrem eigenen Termin.
3
Prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht greift
Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel oder abgeschlossene Schadenregulierung eröffnen einen zweiten Weg — auch nach dem regulären Stichtag. Bei Beitragserhöhung schreibt der ADAC: „Erhöht Ihre aktuelle Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.“
4
Entscheiden, ob Sie den ganzen Vertrag oder nur eine Sparte beenden
Beides ist möglich. Der ADAC bestätigt: „Sowohl die reguläre als auch die außerordentliche Kündigung kann auf eine Vertragsart beschränkt werden. Also z.B. nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung und nicht auf die daneben bestehende Kfz-Kaskoversicherung.“ Schreiben Sie also ausdrücklich hin, was gekündigt wird.
5
Nachweisbar versenden — nicht anrufen
Der ADAC rät: „Schicken Sie das Kündigungsschreiben aus Nachweisgründen per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax.“ Und stellt klar: „Eine telefonische Kündigung ist nicht ausreichend.“ Bei E-Mail sollten Sie „unbedingt eine Eingangsbestätigung anfordern“.
6
Nachweis aufheben, bis die Bestätigung da ist
„Wichtig: Heben Sie den Rückschein bzw. Sendebericht gut auf!“ — dieser Hinweis stammt vom ADAC selbst. Der Nachweis über den rechtzeitigen Zugang ist im Streitfall Ihre einzige Absicherung, denn für die Frist zählt der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
Kündigungsfrist bei ADAC Versicherung
Für Verträge mit der ADAC Versicherung AG gilt das Recht der Versicherungsverträge, nicht das Vereinsrecht. Die Gesellschaft ist eine „Aktiengesellschaft mit Sitz in München eingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842“ und sitzt in der Hansastraße 19, 80686 München. Derselbe Gebäudekomplex beherbergt den ADAC e.V. mit der Vereinsregister-Nummer 304 — juristisch sind das zwei getrennte Adressaten.
Der Regelfall ist die ordentliche Kündigung zur Hauptfälligkeit. Der ADAC beschreibt sie so: „Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann sollten Sie bedenken, dass dies nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich ist. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein.“ Für alle anderen Verträge gilt derselbe Abstand zu einem anderen Datum: „Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit.“
Wenn der 30. November auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Stichtag. Der ADAC hat das für ein solches Jahr selbst klargestellt: „(In diesem Jahr ist der 30.11. ein Sonntag. Deshalb gilt dieses Jahr der 1.12. als Frist)“. Sich darauf zu verlassen ist trotzdem riskant, weil im Streitfall der Zugang bewiesen werden muss.
Beim Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung liefert der ADAC zwei unterschiedliche Fristangaben, und dieser Widerspruch ist für Sie bares Geld wert. In der Wechsel-FAQ steht: „Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.“ Weiter unten auf derselben Seite heißt es dagegen, man könne „4 Wochen nach dem Erhalt der Beitragsrechnung mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht außerordentlich kündigen“, und die Kündigung müsse „unter Angabe des Grundes ‚Beitragserhöhung‘ innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung“ eingegangen sein. Vier Wochen sind kürzer als ein Monat. Wer sich an der Vier-Wochen-Variante orientiert, ist nach beiden Angaben rechtzeitig. Beide Formulierungen sind in unserer Belegsammlung mit Quelle und Abrufdatum festgehalten.
Der Anknüpfungspunkt für diese Frist ist der Zugang bei Ihnen: „Mit Eingang dieser Kundeninformation bei Ihnen, haben Sie einen Monat Sonderkündigungsrecht.“ Notieren Sie das Empfangsdatum und heben Sie den Umschlag auf. Inhaltlich muss die Erhöhung tariflich sein, nicht schadenbedingt — der ADAC nennt als Voraussetzungen unter anderem, dass der Beitrag erhöht wurde, „ohne dass eine Rückstufung im Schadenfall vorliegt“, oder dass „die Prämie […] aufgrund einer Änderung der Typ- oder Regionalklassen Ihres Fahrzeuges erhöht“ wurde. Ergänzend gilt: „Ihr Versicherer muss Ihnen die Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt mitteilen, zu dem sie in Kraft tritt.“
Sie müssen nicht alles auf einmal beenden. Der ADAC bestätigt die Teilkündigung ausdrücklich: „Sowohl die reguläre als auch die außerordentliche Kündigung kann auf eine Vertragsart beschränkt werden. Also z.B. nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung und nicht auf die daneben bestehende Kfz-Kaskoversicherung.“ Wer nur die Vollkasko loswerden will, muss das im Schreiben also unmissverständlich benennen — sonst droht die Auslegung als Vollkündigung und damit eine Lücke bei der Pflichtversicherung.
Zur Form nennt der ADAC klare Empfehlungen und eine klare Grenze. Empfohlen: „Die Kündigung sollte schriftlich mit Ihrer Unterschrift erfolgen.“ Und: „Schicken Sie das Kündigungsschreiben aus Nachweisgründen per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax.“ Für den digitalen Weg: „Sollten Sie vorhaben per E-Mail zu kündigen, sollten Sie unbedingt eine Eingangsbestätigung anfordern.“ Die Grenze lautet: „Eine telefonische Kündigung ist nicht ausreichend.“ Ein Anruf, in dem Ihnen jemand mündlich zusagt, den Vertrag zu beenden, ist damit wertlos, wenn später niemand den Vorgang findet.
Bewahren Sie den Zugangsnachweis auf, bis die schriftliche Bestätigung mit dem Beendigungsdatum vorliegt — der ADAC schreibt selbst: „Wichtig: Heben Sie den Rückschein bzw. Sendebericht gut auf!“ Bleibt eine Bestätigung länger als zwei Wochen aus, hilft kein weiteres Warten: Senden Sie die Kündigung erneut, verweisen Sie auf Datum und Nachweis der Erstsendung, und fordern Sie eine Bestätigung mit konkretem Enddatum an. Denn nur der rechtzeitige Zugang zählt — und den müssen Sie belegen, nicht der Versicherer widerlegen.
Wenn Sie ohnehin wechseln, achten Sie darauf, den neuen Vertrag erst zum bestätigten Enddatum beginnen zu lassen. Eine Doppelversicherung in der Kfz-Haftpflicht bringt keinen zusätzlichen Schutz, sondern nur doppelte Beiträge und Rückabwicklungsaufwand.
Verkürzte Kündigungsfristen seit 2022
Seit dem 1. März 2022 gilt das reformierte Verbrauchervertragsrecht: Verträge, die sich nach der Erst-Laufzeit automatisch verlängern würden, sind seitdem jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar. Das betrifft auch ADAC Versicherung. Eine komplette Liste aller Fristen findest du im Artikel Kündigungsfristen 2026.
Sonderkündigungsrecht bei ADAC Versicherung
In manchen Situationen musst du nicht auf das reguläre Vertragsende warten. Ein Sonderkündigungsrecht greift unter anderem bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter (6 Wochen Sonderkündigungsrecht ab Mitteilung), bei einem Umzug an einen Ort, an dem ADAC Versicherung nicht liefern kann, bei dauerhaften Leistungsstörungen oder bei einer einseitigen Vertragsänderung. Die rechtlichen Details erklären wir im Artikel Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung.
Warum ADAC Versicherung mit uns kündigen?
Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
Schreiben nach den gesetzlichen Vorgaben mit allen Pflichtangaben — in unter 2 Minuten.
Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.
Formgerecht kündigen — wichtige Grundlagen
Damit deine Kündigung bei ADAC Versicherung rechtlich wasserdicht ist, solltest du drei Dinge beachten. Die richtige Form — meist Textform nach § 126b BGB. Eine Kündigung per Einschreiben gibt dir im Streitfall den besten Zugangsnachweis. Die richtigen Pflichtangaben — eine fertige Kündigungs-Vorlage zeigt, was mindestens rein muss. Und die Unterscheidung von Kündigung und Widerruf: ein Widerruf gilt nur innerhalb der 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss.
FAQ
Häufige Fragen zu ADAC Versicherung
Bis wann muss die Kündigung vorliegen?
Einen Monat vor Hauptfälligkeit. Der ADAC beschreibt beide Fälle: „Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit.“
Was gilt, wenn der 30. November auf ein Wochenende fällt?
Dann verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag. Der ADAC hat das für ein betroffenes Jahr ausdrücklich vermerkt: „(In diesem Jahr ist der 30.11. ein Sonntag. Deshalb gilt dieses Jahr der 1.12. als Frist)“. Verlassen Sie sich darauf trotzdem nicht — wer erst am Stichtag versendet, riskiert den Zugangsnachweis.
Wie lange habe ich nach einer Beitragserhöhung Zeit?
Hier widersprechen sich die ADAC-eigenen Angaben. An einer Stelle heißt es: „Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.“ An anderer Stelle nennt derselbe Anbieter vier Wochen ab Erhalt der Beitragsrechnung. Ein Monat und vier Wochen sind nicht dasselbe. Rechnen Sie mit der kürzeren Variante — vier Wochen ab Zugang der Mitteilung — dann sind Sie in beiden Lesarten sicher.
Woran genau hängt die Frist beim Sonderkündigungsrecht?
Am Zugang der Mitteilung, nicht am Datum der Rechnung. Der ADAC schreibt: „Mit Eingang dieser Kundeninformation bei Ihnen, haben Sie einen Monat Sonderkündigungsrecht.“ Notieren Sie deshalb das Datum, an dem der Brief bei Ihnen ankam, und bewahren Sie den Umschlag auf.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn ich schadenfrei gefahren bin?
Ja — sofern der Beitrag ohne Leistungsausweitung steigt. Zu den vom ADAC genannten Voraussetzungen zählen: „Ihr Versicherungsbeitrag ist erhöht worden, ohne dass eine Rückstufung im Schadenfall vorliegt“ und „Die Prämie wurde aufgrund einer Änderung der Typ- oder Regionalklassen Ihres Fahrzeuges erhöht.“ Die Kündigung muss dabei „unter Angabe des Grundes ‚Beitragserhöhung‘“ erfolgen.
Kann ich per Telefon kündigen?
Nein. Der Satz des ADAC dazu ist eindeutig: „Eine telefonische Kündigung ist nicht ausreichend.“ Wählen Sie stattdessen einen Weg mit Nachweis. Der ADAC empfiehlt Einschreiben mit Rückschein oder Fax und rät bei E-Mail, aktiv eine Eingangsbestätigung anzufordern.
Muss ich unterschreiben?
Der ADAC empfiehlt es: „Die Kündigung sollte schriftlich mit Ihrer Unterschrift erfolgen.“ Und: „Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung eingehen.“ Eine unterschriebene, eingescannte Kündigung per E-Mail mit angeforderter Eingangsbestätigung deckt beide Anforderungen ab.
Ich habe die Frist verpasst — ist alles verloren?
Nicht zwingend. Neben der Beitragserhöhung nennt der ADAC den Fahrzeugkauf als eigenen Ausstiegsgrund: „Kaufen Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, können Sie sofort zur ADAC Autoversicherung wechseln.“ Auch nach abgeschlossener Schadenregulierung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Prüfen Sie diese Wege, bevor Sie ein weiteres Versicherungsjahr hinnehmen.
Ist damit auch meine ADAC Mitgliedschaft beendet?
Nein, und das ist der häufigste Irrtum auf dieser Seite. Die Police läuft bei der ADAC Versicherung AG (HRB 45842), die Mitgliedschaft beim ADAC e.V. (Vereinsregister 304). Für die Mitgliedschaft gilt eine Dreimonatsfrist zum Ende der Beitragsperiode nach § 5 der Vereinssatzung — ein anderer Termin und ein anderer Adressat. Wer nur die Versicherung kündigt, zahlt den Mitgliedsbeitrag weiter.
Live · Sofort startklar
Bereit, ADAC Versicherung zu kündigen?
Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Nach den gesetzlichen Vorgaben, in unter 2 Minuten.