Vertrag kündigen: vom Kündigungsschreiben zum Versand
Du möchtest einen Vertrag beenden und suchst den passenden Anfang? Kläre zuerst, welcher Vertrag und welcher Vertragspartner gemeint sind. Lege deine Vertragsunterlagen, die Kunden- oder Vertragsnummer und das gewünschte Enddatum bereit. Mit dem Kündigungsgenerator kannst du daraus ein Kündigungsschreiben erstellen. Die Hinweise hier helfen dir, Frist, Form und Versandweg vorab selbst zu prüfen.
Was gehört in dein Kündigungsschreiben?
Benenne den Vertrag eindeutig und schreibe ausdrücklich, dass du ihn kündigen möchtest. Ergänze deinen Namen, deine Anschrift und eine vorhandene Vertragsnummer, damit der Empfänger das Schreiben zuordnen kann. Bitte um eine Bestätigung mit dem Vertragsende und kontrolliere die Empfängerangaben vor dem Versand. Als Orientierung findest du im Ratgeber zur Kündigungsschreiben-Vorlage einen Aufbau und Formulierungsbeispiele. Ein Muster ersetzt nicht die Prüfung deines Vertrags.
Kündigungsfristen: erst prüfen, dann den Termin eintragen
Suche in deinen Unterlagen nach Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist. Übernimm nicht einfach den Termin eines anderen Vertrags: Ein Handyvertrag, eine Versicherung und eine Mitgliedschaft können unterschiedliche Bedingungen haben. Unser Ratgeber zu Kündigungsfristen hilft bei der Einordnung. Plane auch Zeit für den Versand ein: Eine Erklärung gegenüber Abwesenden wird grundsätzlich mit Zugang wirksam, nicht schon beim Absenden (§ 130 Abs. 1 BGB).
Textform oder Schriftform: welche Form passt?
Textform verlangt eine lesbare Erklärung mit Nennung der erklärenden Person auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB). Für Erklärungen in Verbraucher-AGB begrenzt § 309 Nr. 13 Buchst. b BGB strengere Formvorgaben; gesetzliche Sonderregeln bleiben zu beachten. Lies dazu den Ratgeber zur Kündigung per E-Mail. Bei Wohnraummiete verlangt § 568 Abs. 1 BGB dagegen Schriftform. Beim Papierbrief bedeutet das grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift (§ 126 Abs. 1 BGB). Eine gewöhnliche E-Mail ist dafür kein Ersatz.
Prüfe auch den direkten Online-Weg beim Anbieter: Für bestimmte über eine Webseite abschließbare entgeltliche Dauerschuldverhältnisse sieht § 312k BGB einen Kündigungsbutton vor. Ausgenommen sind Finanzdienstleistungen sowie Verträge, für deren Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist.
Kündigung per Einschreiben oder selbst versenden?
Du kannst das erstellte PDF selbst versenden oder den Versand als Einwurf-Einschreiben mit Sendungsverfolgung beauftragen. Bewahre eine Kopie deines Schreibens und die verfügbaren Versandinformationen auf. Die Sendungsverfolgung zeigt den Versandstatus; sie ist keine Garantie, dass deine Kündigung wirksam ist. Was beim Versand zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Kündigung per Einschreiben.
Hinweise für deinen Anbieter finden
Für diese Anbieter gibt es bereits einzeln bearbeitete Seiten mit Empfängeranschrift und Hinweisen zum Schreiben. Gleiche den genannten Vertragspartner mit deinen Unterlagen ab.



